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Montag, 29. April 2024
Elektro- und Möbelhandel bei Pilotversuch dabei

Unabhängige Schlichtungsstelle nimmt die Arbeit auf

Hintergrund | Dominik Schebach | 15.05.2013 | |  Archiv
Die Leiterin der Schlichtungsstelle, Dr. Irmgard Griss, und Mag. Tanja Händel von der Stabsstelle von Die Leiterin der Schlichtungsstelle, Dr. Irmgard Griss, und Mag. Tanja Händel von der Stabsstelle von "Schlichtung für Verbauchsgeschäfte."

Heute, Mittwoch nimmt die unabhängige Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte ihre Tätigkeit auf. Der Elektro- und Möbelhandel ist eine der Branchen, die vorweg ihre Mitwirkung an der Schlichtung erklärte haben.

Die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wird für Streitigkeiten aus sämtlichen Verbrauchergeschäften zuständig sein. Ausnahmen bilden lediglich der Gesundheitsbereich, öffentliche Bildung, Wohnungs- und Mietverträge sowie grenzüberschreitende Verbrauchergeschäfte. Als Leiterin konnte Dr. Irmgard Griss, die ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes gewonnen werden.

„Die unabhängige Schlichtungsstelle soll für alle da sein“, so Griss. „In Europa geht der Trend zu außergerichtlichen Schlichtungsverfahren, da diese für die Betroffenen oft schnellere, transparentere und effizientere Lösungen als ein Gerichtsverfahren versprechen, und mit weniger Hürden behaftet sind. Gleicheitig werden die Gerichte entlastet.“

Ein wichtiger Aspekt der Schlichtungsstelle ist, dass die Stelle unabhängig ist. Zwar wird die zugehörige Stabsstelle im VKI eingerichtet, allerdings ist diese weisungsfrei und auch im Außenauftritt getrennt. Mit bestehenden Schlichtungsstellen (zB RTR, E-Control, Internetombudsmann und Bankombudsmann) soll zusammengearbeitet werden.

Laut EU-Richtlinie sollen ab 2015 Schlichtungsverfahren für Verbraucher flächendeckend angeboten werden. Mit dem jetzt einmal auf neun Monate anberaumten Testbetrieb der unabhängigen Schlichtungsstelle will das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die ersten Erfahrungen sammeln. Ein weiterer Betrieb wird zwar angestrebt, allerdings muss zuvor die Finanzierung gesichert werden.

EFH dabei

Für den Testbetrieb hat das BMASK mehrere Branchen eingeladen, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Neben der Bankenbranche, hier vor allem wegen der Fremdwährungskredite, hat auch der Elektro- und Möbelhandel sich zur Mitwirkung an der Schlichtung bereit erklärt. Sprich das Gremium empfiehlt den Mitgliedern die Teilnahme bei möglichen Schlichtungen.

„Wir sind gerne bereit, an diesem Pilotversuch teilzunehmen. Aus Sicht des Gremiums ist es besser, dabei zu sein und Erfahrung zu sammeln. Es steht aber jedem Händler frei, hier teilzunehmen“, erklärte Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik. „Die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens bestehen darin, dass der Händler keine Kosten für Anwälte und Sachverständge aufwenden muss, dass er nicht gegen eine Konsumentenschutzorganisation antritt, sondern auch sein Standpunkt in einem Streitfall bei einer neutralen Instanz Gehör findet und eine für alle Seiten faire Lösung gesucht wird, wobei durch die verordnete Vertraulichkeit der Schlichtung ein einseitiges Medienecho in Presse und Internet vermieden wird.“

Kein Gericht light

Das Schlichtungsverfahren ist laut Griss kein Gerichtsverfahren „light“. Die Schlichtung soll einen vertrauensvollen Rahmen schaffen, in dem sich Konsument und Unternehmen außergerichtlich einigen können. Neben der Unabhängigkeit sieht Griess deswegen auch in der Vertraulichkeit des Verfahrens einen wichtigen Punkt für die Schlichtungsstelle: „Der Konsument wird sich entscheiden müssen, ob sie zu uns kommen, oder mit ihrer Geschichte zu einer Zeitung gehen.“

Um sich an die Stelle wenden zu können, muss sich der Konsument zuerst an das Unternehmen gewendet haben. Die Schlichtung erfolgt danach in drei Schritten. Zuerst muss der Beschwerdeführer einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Diesen kann das Unternehmen annehmen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Nimmt der Beschwerdeführer den Gegenvorschlag nicht an, dann versuchen die JuristInnen der Stabsstelle zu vermitteln, um für beide Seiten ein annehmbares Ergebnis zu erzielen. Sollten auch diese Bemühungen keinen Erfolg haben, dann kann ein unabhängiger Schlichter – in diesem Fall Frau Dr. Griss als Einzelschlichterin – einen Schlichtungsvorschlag erstellen. Dazu können uU auch Sachverständige beigezogen werden. Der Schlichtungsvorschlag bildet, wenn beide Parteien diesen annehmen, die Grundlage für eine vertragliche Einigung der beiden Parteien. Die Verfahren sollen nach Möglichkeit innerhalb von 90 Tagen abgewickelt werden. Bei der unabhängigen Schlichtungsstelle für Verbraucherfälle wird das Verfahren rein über Internet abgewickelt. Der elektronische Akt ist für die beiden Parteien im Web-Portal jederzeit einsehbar.

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