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Freitag, 26. April 2024
Massive Auswirkungen auf den heimischen Betriebsstandort befürchtet

WKÖ: Eigentumssteuern treffen vor allem KMU

Hintergrund | Die Redaktion | 27.06.2013 | |  Archiv

Neue Vermögens-bzw. Eigentumssteuern würden die heimischen Betriebe unabhängig von Gewinn oder Verlust  direkt in der Substanz treffen und Standort und Arbeitsplätze gefährden. Zwei Drittel der Eigentumssteuern müssten dabei die Betriebe leisten. Das ist der Sukkus der aktuellen Studie der KMU Forschung Austria über die Auswirkungen einer Einführung der in Diskussion befindlichen Eigentums- und Vermögenssteuern.

Österreich liegt bereits jetzt im EU-Spitzenfeld bei der Steuer- und
Abgabenlast. Um den heimischen Standort zu attraktivieren, gilt es,
die Steuerlast zu vermindern, denn Österreich ist eine offene
Volkswirtschaft und neue Steuern sind kontraproduktiv für die weitere Entwicklung unseres Landes.

Vor diesem Hintergrund liefert die WKÖ Fakten auf Basis der Studie
der KMU Forschung Austria zu den erwartbaren Auswirkungen von neuen
Eigentums- und Vermögenssteuern auf Betriebe unterschiedlicher Größen
und Sparten. Die Beispiele beruhen dabei auf Daten jener Betriebe,
die sich in der Bilanzdatenbank der KMU Forschung Austria befinden
und spiegeln damit 1:1 die betriebliche Situation wider.

Rechenbeispiel

Ein typisches mittelständisches Maschinenbauunternehmen in
Südösterreich wäre von der Einführung von Eigentumssteuern betroffen.
Das Unternehmen beschäftigte im Jahr 2010 durchschnittlich 60
Personen. Der erwirtschaftete Jahresumsatz lag bei rd. Euro 9 Mio.
Das Unternehmensergebnis (vor Ertragssteuern) belief sich auf rd.
Euro 1,4 Mio. Dies bedeutet auch, dass etwa Euro 350.000,- an
Körperschaftssteuer anfielen sowie im Falle von Gewinnausschüttungen
die entsprechende Kapitalertragssteuer. Das Reinvermögen betrug Ende
2010 rd. Euro 2,4 Mio. Eine Immobilie befindet sich im
Betriebsvermögen.

Bei einem Freibetrag von Euro 1 Mio und einem Steuersatz von 0,3 %
würde sich die jährliche Vermögenssteuer auf rd. Euro 4.200,-
belaufen; bei einem Freibetrag von Euro 0,5 Mio auf rd. Euro 5.700,-.
Bei einem Steuersatz von 0,7 % läge die Vermögenssteuer je nach
Freibetrag zwischen rd. Euro 9.800,- und rd. Euro 13.300,-.

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