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Sonntag, 19. Mai 2024
EU-Pauschalgebühr ab Juni 2014

Ruin durch Gratis-Rücksendung?

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 21.11.2013 | | 4  Archiv
Eine Erhebung zeigt: „Gratis-Rücksendungen treiben Online-Händler in den Ruin.“ Eine EU-Pauschalgebühr soll die Rechte vieler Unternehmen ab Juni 2014 stärken.  (Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO/ www.pixelio.de) Eine Erhebung zeigt: „Gratis-Rücksendungen treiben Online-Händler in den Ruin.“ Eine EU-Pauschalgebühr soll die Rechte vieler Unternehmen ab Juni 2014 stärken. (Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO/ www.pixelio.de)

Eine unter 1.000 Teilnehmern durchgeführte Umfrage zeigt: Jeder Dritte bestellt Waren online, obwohl er bereits beim Kauf weiß, dass die Artikel mit großer Wahrscheinlichkeit wieder zurückschickt werden. „Schuld daran sei das kostenlose Rückgaberecht, das Online-Shopping für viele Kunden besonders attraktiv macht, jedoch bei den Händlern enorme Kosten verursacht“, so die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers.

„Die Kunden wurden in den letzten Jahren quasi zu diesem Verhalten erzogen, da jeder Online-Shop mit dem Konzept der kostenlosen Retoure wirbt„, erklärt E-Commerce-Experte André Morys.

Ab Juni 2014 soll dem allerdings ein Ende gesetzt werden. Dann tritt nämlich ein EU-Gesetz in Kraft, das es Händlern erlaubt, ab einem Warenwert von 40 Euro eine pauschale Rücksendegebühr zu verlangen. „Dies würde wahrscheinlich jedoch Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Händler haben und Multi-Channel-Händler wie Amazon stärken, da Kunden sehr sensibel auf das Thema reagieren“, so Morys. 

Künftig weniger Bestellungen?

Die Umfrage zeigt auch: Die Hälfte der Befragten will künftig weniger bestellen und wieder mehr im lokalen Handel einkaufen, sollten Online-Shops von dem neuen EU-Recht Gebrauch machen. Das regt Online-Shop-Betreiber natürlich dazu an, ‚kreative Systeme‘ zu entwickeln – zum Beispiel ein Bonussystem, das es Stammkunden weiterhin erlaubt, Ware kostenfrei zurückzusenden. „Auch ein ‚return2store’-Konzept, wodurch Kunden im Internet gekaufte Ware im Geschäft abholen und bei Nichtgefallen dort auch wieder zurückgeben können, wäre denkbar“, so der E-Commerce-Experte.

Für die Händler stellt zurückgesendete Ware wegen der anfallenden Portogebühren und des logistischen Aufwands auf jeden Fall ein sehr kostenintensives Problem dar. Wobei: „Die Händler könnten diesem Trend eigentlich selbst entgegenwirken, indem sie wert auf eine bessere Produktdarstellung legen“, so Morys, und: „Die meisten ‚Fehlkäufe‘ und die daraus resultierenden Rücksendungen entstehen durch Unsicherheit der Kunden.“

Kostentreiber

Die Kosten der Retouren aufseiten der Händler sind enorm: Eine auf Umfragen basierte Schätzung der Universität Bamberg aus 2012 hat ergeben, dass rund 250 Millionen Pakete wieder zurückgeschickt wurden. „Jede einzelne Rücksendung kann ‚den kleinen’ Händler bis zu 17 Euro kosten, Marktriesen wie Zalando und Amazon dagegen nur zwischen zwei und drei Euro.“

Die Höhe der Anzahl jener Rückgaben liegt (in Deutschland) je nach Warengruppe schätzungsweise zwischen 8% und 30%. „Während Möbel und Geschenkartikel eher seltener zurückgesendet werden, liegt der Anteil bei Bekleidung und Schuhen angeblich sogar bei einem Drittel.

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Kommentare (4)

  1. …selbst schuld!

    Das Problem ist die gier der Onlinehändler in Verbindung mit zu vielen fehlstunden im Mathematikunterreicht. Es geht schon lange um nichts anderes mehr als billigster sein als der Rest im Geizhals… und das funktioniert halt nicht. Bei Marge von 1-3% kann keiner Leben…. nur das kapieren manche erst bei der Konkursanmeldung. Die Zeiten wo im Onlinehandel richtig Geld verdient wurde sind lang vorbei… Sogar Amazon hat immer geringere Gewinne, trotz Verträgen mit der Industrie die niedrige EK Preise garantieren…

  2. Eine EU-Pauschalgebühr ?

    Da zahlt dann der stationäre Handel indirekt dazu, damit der arme Online-Handel nicht so stark belastet wird. Begründung wird sein: Der stationäre Handel darf ja auch online verkaufen.
    Fällt mir so als erstes ein wenn ich EU höre.
    Einfacher wäre es allemal diese Kosten in den Preis ein zurechnen, was spricht denn dagegen?

  3. Oh mein Gott…

    … die ARMEN ONLINEHÄNDLER!!!
    Ich bin zutiefst traurig und berührt zugleich und drücke hiermit den Onlinehändlern mein tiefstes Beileid aus!

  4. Robin Hood der Wirtschaft

    Schön, dass sich jemand um die armen Online-Händler – die kein Verkaufspersonal bezahlen – keine wertigen Standorte erhalten müssen – und oft aus dem Keller agierend die Preise kaputt machen – jetzt endlich geschützt werden. …Aber warum nochmal genau???

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