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Freitag, 26. April 2024
Info vom Bundesgremium

Elektroaltgeräte: Rechtskonforme Abgabe statt illegale Sammler

Hintergrund | Dominik Schebach | 14.01.2014 | | 1  Archiv
Elektroaltgeräte dürfen nur bei offiziellen Sammelstellen abgegeben werden. Elektroaltgeräte dürfen nur bei offiziellen Sammelstellen abgegeben werden.

Da immer wieder Elektroaltgeräte an illegale Müllsammler abgegeben werden, hat das Bundesgremium ein Infoblatt zur rechtskonformen Abgabe der Altgeräte herausgegeben. Denn mit der rechtwidrigen Abgabe entgehen der österreichischen Wirtschaft nicht nur wertvolle Sekundärrohstoffe, es drohen für Händler auch teils empfindliche Strafen.

INFO-BLATT über die rechtskonforme Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie nochmals über die konforme Annahme bzw. Abgabe von Elektroaltgeräten informieren. Trotz der kontinuierlichen gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit der Wirtschaftskammer Österreich und der EAK kommt es – wie im November der Aufgriff eines illegalen Müllsammlers in Wien Meidling zeigte – doch immer noch zu rechtswidrigen Weitergaben von Elektro-und Elektronikaltgeräten (EAG) an illegale Sammler.

Die aktuelle Rechtslage besagt, dass (Versand-) Händler beim Kauf von Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte zur kostenlosen 1:1 Rücknahme verpflichtet sind. Die Rücknahme ist ohne jedwede finanzielle Entschädigung (z.B. Transportkosten) durchzuführen, wenn die Ware (z.B. ein Geschirrspüler oder Herd) geliefert wird. Von dieser Regelung ausgenommen sind Händler, die über eine Verkaufsfläche von weniger als 150 m² nur dann, wenn Sie die Kunden hinsichtlich der Ausnahme durch deutliche Information im Geschäftslokal hinweisen. Der Versandhandel ist von seiner Zug-um-Zug-Rücknahmeverpflichtung befreit, wenn er mindestens zwei öffentlich zugängliche Stellen pro politischem Bezirk einrichtet, bei denen Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten von Letztverbrauchern abgegeben werden können. Von dieser Möglichkeit wurde in Österreich Gebrauch gemacht.

Die vom Handel gesammelten EAGs sind ausnahmslos an dafür genehmigte Sammelstellen und Behandler abzugeben. Da es sich um Mengen handeln kann, mit der die kommunalen Altstoffsammelzentren überfordert wären, sollte die Abgabe bei von Herstellern eingerichteten Sammelstellen erfolgen. In jedem politischen Bezirk ist zumindest eine dieser Sammelstellen vorzufinden.

Die Abgabe von EAGs bei genehmigten Sammelstellen und Behandlern ist einerseits aufgrund der Gefährlichkeit mancher Inhaltsstoffe (z.B. Blei, Quecksilber, Cadmium, etc.) von Nöten, andererseits beinhalten EAGs viele wertvolle Rohstoffe, die bei fachgerechter Abgabe und Verwertung als Sekundärrohstoffe wieder in den Kreislauf rückgeführt werden. Die illegalen Sammler verfügen weder über die nötigen Sammellizenzen, noch über die technologischen Mittel die Altgeräte umweltgerecht zu verwerten.

Abgesehen vom Wertstoffverlust der heimischen Wirtschaft kann es bei der rechtswidrigen Weitergabe auch zur Kontaminierung der Umwelt und Gefährdung der Bevölkerung kommen. Bitte beachten Sie, dass nicht nur Bürger sondern auch Sie als Händler im Falle einer Abgabe von Altgeräten an illegale Sammler gegen das Gesetz verstoßen. Gemäß AWG 2002 können diese Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen von 850 € bis 41.200 € geahndet werden.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Elektro- und Elektronikaltgeräte nur an Sammler und Verwerter weitergeben, welche über die nötigen Genehmigungen verfügen. Sie finden eine Auflistung von berechtigten Abfallbehandlern sowie der Kategorien welche diese jeweils sammeln dürfen, im Register des Lebensministeriums. Die aktuellen Herstellersammelstellen sind auf den Internetseiten der Sammel- und Verwertungssysteme veröffentlicht. Zu den Sammel-und Verwertungssystemen gelangen Sie am einfachsten über die Internetseite der EAK (http://www.eak-austria.at/links).

Sollten Sie Fragen zum Register haben, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer +43 (1) 31 304/8000 an den EDM-Helpdesk – erreichbar von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr oder via Email an edm-helpdesk@umweltbundesamt.at – bzw. an die Koordinierungsstelle unter der Nummer +43 (1) 522 37 62 -0 oder via Mail office@eak-austria.at.

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Kommentare (1)

  1. wertvolle Rohstoffe ?

    Ich nehme an das die Geräte so günstig sind, da sie am Ende der Lebenszeit noch so wertvolle Rohstoffe enthalten und wieder zurückkommen. Wenn das nicht so wäre, dann müsste man für die wertvollen Rohstoffe etwas bekommen, mit einem Schlag würden die Illegalen durch die Finger schauen.

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