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Samstag, 27. April 2024
„Verbraucherrechte – neu“-Seminar

Zusatztermin

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.01.2014 | |  Archiv
Für das Handelsverband-Seminar „Verbraucherrechte neu - Was müssen Händler wissen?“ gibt es nun auf Grund des großen Interesses einen Zusatztermin am 12. Februar 2014. Für das Handelsverband-Seminar „Verbraucherrechte neu - Was müssen Händler wissen?“ gibt es nun auf Grund des großen Interesses einen Zusatztermin am 12. Februar 2014.

Ab 13. Juni 2014 muss ja die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie angewendet werden (E&W berichtete), die nicht nur für Direktvertrieb und Versandhandel zahlreiche Änderungen mit sich bringt, sondern auch für den stationären Handel. Wie bereits geschrieben, veranstaltet der Handelsverband am 29. Jänner ein Seminar, in dem über alle wichtigen Neuerungen und deren Auswirkungen informiert wird. Aufgrund des großen Andrangs, gibt es nun einen Zusatztermin am 12. Februar.

Die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (oder auch „Verbraucherrechte-Richtlinie, RL 2011/83/EU, ABl L 304/64“) bringt ja einige neue rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die:

  • generelle Informationspflichten für alle Verträge
  • umfassende Sonderbestimmungen für Außergeschäftsraumverträge und Fernabsatzverträge (weitreichende vorvertragliche Informationspflichten, verlängertes Rücktrittsrecht, Formularpflichten für den Unternehmer, gravierende Sanktionen bei Verstoß gegen Informationspflichten)
  • Neuregelung des Gefahrenübergangs im Versendungskauf
  • Unzulässigkeit von Mehrwertnummern für Kundenhotlines

Verschärfungen verhindert

Verschärfungen bei der Gewährleistung konnten übrigens verhindert werden, denn ursprünglich hatte der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission noch Regelungen über Gewährleistung vorgesehen. Dies hätte für die Wirtschaft gravierende Verschärfungen gebracht, wie zB „eine 10-jährige Gewährleistungsfrist, das sofortige Vertragsauflösungsrecht für den Fall eines Mangels oder die Verlängerung der Vermutungsfrist für das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe von sechs Monaten auf ein Jahr.“ Diese Verschärfungen haben aber eben letztlich nicht Eingang in die Richtlinie gefunden. „Es bleibt daher diesbezüglich bei der bisherigen Rechtslage“, so die WKO. 

Zusatztermin

Auf Grund des großen Andrangs auf das halbtägige Seminar des Handelsverbandes am 29. Jänner 2014, wurde nun ein Zusatztermin bekannt gegeben.

Das Seminar „Verbraucherrechte neu – Was müssen Händler wissen?“ findet nun auch am 12. Februar 2014 statt. Und zwar von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Handelsverband, Alser Straße 45 (Mezzanin), 1080 Wien.

Die Vortragenden Christian Jahn, juristischer Berater im Handelsverband und Petra Leupold, von der Abteilung Recht im Verein für Konsumenteninformation informieren dabei u.a. über: Welche Informationspflichten gelten ab sofort im Einzelhandel? Wie müssen Online-Shops gestaltet werden, und welche Anforderungen müssen telefonisch und elektronisch abgeschlossene Verträge künftig erfüllen? Was ändert sich beim Rücktrittsrecht

Hier geht’s zum Anmeldeformular:

http://www.handelsverband.at/files/294/Anmeldeformular_SE_Verbraucherrechte2.pdf 

Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro für Mitglieder und Preferred Partner des Handelsverbandes und Mitglieder des EHI Retail Institute e.

Und 100 Euro für alle anderen Unternehmen.

 

 

 

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