Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Donnerstag, 2. Mai 2024
100 Mio Euro Ungenauigkeit

Ausländische Online-Händler sparen bei der UST

Hintergrund | Dominik Schebach | 15.01.2015 | |  Archiv
Online-Händler im Ausland wie Amazon müssen ihre Umsätze den heimischen Behörden melden und die UST abführen. Die Kontrollmöglichkeiten der Finanz sind allerdings eingeschränkt.   (Bild: Amazon) Online-Händler im Ausland wie Amazon müssen ihre Umsätze den heimischen Behörden melden und die UST abführen. Die Kontrollmöglichkeiten der Finanz sind allerdings eingeschränkt. (Bild: Amazon)

Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik hat im Gespräch mit E&W das Thema schon mehrmals angesprochen: Die heimischen Finanz hat wegen fehlender Prüfmöglichkeiten gegenüber ausländischen Online-Anbietern oft das Nachsehen. Jetzt wird der Schaden fassbar. Wie der Kurier berichtet, entgehen dem heimischen Fiskus jährlich rund 100 Mio Euro, die von ausländischen Online-Händlern nicht abgeführt werden.

Der Kurier beruft sich auf aktuelle Zahlen aus dem Finanzministerium. Diese erhärten den Verdacht, dass ausländische Internet-Anbieter zu wenig Umsatzsteuer abführen. Da allerdings Unternehmen wie Amazon und Co in Österreich keinen Firmensitz haben, können sie von der heimischen Behörde nicht geprüft werden.

Laut Angaben des Finanzministeriums hätten ausländische Anbieter für das Jahr 2013 Umsätze in der Hähe von rund 2,4 Mrd Euro netto gemeldet und davon 480 Mio an Steuern abgeführt. Diese Zahlen weichen jedoch erheblich von einer Studie der KMU Forschung Austria über den Internet-Einzelhandel in Österreich ab. Denn nach deren Konsumentenbefragungen kauften die Österreicher Waren im Wert von mehr als 3 Mrd netto über das Netz im Ausland – und in diesem Fall wären zumindest 600 Mio Euro UST fällig.

Die Zahlen sind allerdings auch mit Vorsicht zu genießen. Zum einen bestehen „Ungenauigkeiten“ bei der Schätzung, wie das Finanzministerium betont. Zum einen müssen sich nur diejenigen Versandhändler, die eine Umsatzschwelle von 35.000 Euro erreichen, in Österreich registrieren, zum anderen fallen zB auf Bücher eine geringere Umsatzsteuer an. Trotzdem bleibt der Verdacht bestehen, dass viele Händler die UST nicht ordnungsgemäß abführen.

Da der Datenaustausch zwischen den EU-Staaten nicht funktioniert, sind die heimischen Finanzbehörden auf die freiwillige Meldung der Online-Händler angewiesen. Wenn diese Meldung nicht erfolgt, kann auch nicht geprüft werden und der heimische Handel erleidet im Wettbewerb mit diesen Anbietern schmerzhafte Nachteile.

Bevollmächtigter

Zumindest auf einer anderen Front gab es nun einen ersten Erfolg. Amazon ist dem heimischen System der Altgeräteentsorgung beigetreten und hat für Österreich einen Bevollmächtigten ernannt, der für die korrekte Entsorgung Stückzahl und Gewicht der einzelnen Waren melden muss.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden