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Freitag, 26. April 2024
Nicht konkurrenzfähig

Festplattenabgabe: Staatshilfe für Amazon

Telekom Multimedia | Dominik Schebach | 02.02.2015 | | 2  Archiv
Für Conrad-GF und Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht ist die Sache eindeutlig: „Eine Festplattenabgabe würde wie eine Staatshilfe für Amazon wirken. Für Conrad-GF und Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht ist die Sache eindeutlig: „Eine Festplattenabgabe würde wie eine Staatshilfe für Amazon wirken."

Der österreichische Handel ist auf bestem Weg dynamischer und innovativer zu werden und so erfolgreich gegen die wachsende Konkurrenz durch den ausländischen Online-Handel zu bestehen, ist Thomas Schöfman, Conrad-GF und Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht, überzeugt. Allerdings stelle die fortgesetzte Diskussion um eine österreichische Festplattenabgabe diese Wettbewerbsfähigkeit wieder in Frage.

„Mit einer Festplattenabgabe wären wir jedoch nicht mehr konkurrenzfähig. Was wir verlangen, sind faire Wettbewerbsbedingungen“, so Schöfmann. Eine Festplattenabgabe würde zu enormen Preissteigerungen führen: So  würde ein Smartphone (16 GB): + 18 %, eine externe Festplatte (2 TB): + 29 %, eine Speicherkarte (8 GB): + 537 % mehr kosten. Zahlen müssten die Konsumenten, die Abgabe abführen müsste der Handel. Der ausländische Versandhandel käme jedoch in der Praxis darum herum, die Abgaben zu leisten und wäre in seiner Preisgestaltung unschlagbar.

Amazon nicht erfassbar

Der Grund dafür liegt in der Gestaltung der Abgabe, die nicht mehr mit den Realitäten des europäischen Binnenmarktes übereinstimmt. Denn einerseits haben die Verwertungsgesellschaften praktisch gar nicht die Möglichkeit, den gesamten europäischen Versandhandel auf Sendungen nach Österreich zu prüfen – womit sie auch nicht die Höhe der Abgaben festlegen können. Zum anderen gelingt es den Verwertungsgesellschaften nicht einmal vom Marktführer Amazon Abgaben zu erlangen. Dazu wird seit Jahren vor Gericht gestritten und der Oberste Gerichtshof hat vor zwei Monaten sogar seine Zuständigkeit infrage gestellt und den Fall weitergereicht (4Ob177/14d). Der EuGH muss nun beantworten, ob nicht sogar deutsche Gerichte zuständig sind.

Fairen Wettbewerb

Eine Festplattenabgabe ist völlig absurd“, zeigt sich Schöfmann deswegen verwundert über die fortgesetzten Gerüchte rund um das Thema. „Ich habe nichts gegen Amazon und nichts gegen starke Konkurrenten, doch bitte unter gleichen Bedingungen für alle. Der österreichische Handel zahlt in Österreich Steuern, hält sich an Kollektivverträge und beschäftigt über 300.000 Mitarbeiter. Das Mindeste wäre, dass uns die Politik einen fairen Wettbewerb ermöglicht“, fordert Schöfmann. Denn eine Festplattenabgabe würde vornehmlich den österreichischen Handel treffen, dies habe auch die bisherige Erfahrung mit Urheberrechtsabgaben gezeigt. „Eine Festplattenabgabe würde wie eine Staatshilfe für Amazon wirken. Das ist grotesk“, so Schöfmann.

Außerdem findet gerade der Siegeszug von Streaming und Cloud-Computing statt, hier werden keine Privatkopien auf Festplatten mehr angefertigt. Der Ansatz habe sich einfach überholt, so Schöfmann. „Seit Jahren wird über dieses Thema diskutiert, es wird Zeit sich endlich Alternativen und Lösungen zuzuwenden, anstatt wieder über die alte Leerkassettenvergütung zu diskutieren“, fordert der Plattform-Sprecher.

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Kommentare (2)

  1. Falsch

    Ich verstehe nicht, dass immer wieder im Konjunktiv davon gesprochen wird. Mit der „Festplattenabgabe wären wir jedoch nicht mehr konkurrenzfähig“.?

    Die Tarife sind seit Jahren verlautbart. Wir SIND daher nicht konkurrenzfähig, weil der Großhandel/Distribution schon von rechts Wegen von jedem in Österreich kaufenden Händler diese Abgabe kassieren muss. Der Skandal ist, dass die durch Zwangsmitgliedschaft wohlversorgten Kämmerer seit Jahren absolut nichts Sinnvolles in der Sache weiterbringen.

    Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum bei den ausländischen Händlern so herumgeeiert wird. Das österreichische Urheberrecht ist da meiner Meinung nach eindeutig und besagt, dass JEDER der in Österreich urheberrechtsabgabenpflichtige Produkte verkauft, diese Abgaben entrichten muss – unabhängig davon von wo geliefert und verrechnet wird.

    Jeder der sich nur ein bisschen auskennt, sieht mit einem Blick in den Geizhals sofort, wer Abgaben zahlt und wer nicht. Zur Erinnerung: inkl. MwSt beträgt die Abgabe für Festplatten bis 500GB €14,40 und für Festplatten ab 500GB €18,00. Wenn man also z.B. eine 1TB Platte bei „österreichischen“ Händlern um €53,99 findet, kann man sich seinen Teil dazu denken.

    Man sollte meinen, dass gerade Preisvergleiche wie der Geizhals für die Urheberrechtsgesellschaften ein Eldorado zum Aufspüren schwarzer Schafe wären. Gar nicht mal speziell zur Festplattenabgabe, wir haben ja „erfreulicherweise“ noch so viele andere Produktbereiche auf die die Urheberrechtsgesellschaften Abgaben kassieren (sollten). Vielleicht habe ja nicht nur ich dass Gefühl, dass man die kleinen wirklich österreichischen Händler fast schon schikaniert, bei den großen und ausländischen Händlern traut man sich aber nicht.

    @franz reitler: Die konsequente Fortsetzung des Gedankens aus Sicht der Austromechana kann damit nur sein, dass selbstverständlich auch für Cloud-Speicher eine Urheberrechtsabgabe verordnet wird. 😉

  2. super hinweis…..

    ich finde besonders den hinweis auf cloud etc
    als ein tolles argument gegen die festplattenabgabe
    diese gehört ersatzlos für alle speicherprodukte gestrichen

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