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Montag, 29. April 2024
Nationalrat beschließ Verschärfung

Bundesgremium: Aktuelle Infos zur Registrierkassenpflicht

Hintergrund | Dominik Schebach | 13.07.2015 | | 4  Archiv
Das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel sieht im jetzigen Beschluss des Nationalrats eine Verschärfung der Registrierkassenpflicht. (Foto: R by Stihl/Pixelio.de) Das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel sieht im jetzigen Beschluss des Nationalrats eine Verschärfung der Registrierkassenpflicht. (Foto: R by Stihl/Pixelio.de)

Am 7.7.2015 hat der Nationalrat das Steuerreformgesetz und damit die Registrierkassenpflicht beschlossen. Für den EFH bedeutet dies eine weitere Belastung, denn der Nationalrat hat in seinem Beschluss eine zusätzliche Verschärfung eingebaut. Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik und Bundesgremialobmann Hubert Kastinger haben in einer Aussendung deswegen nochmals die Position des Gremiums zusammengefasst.

Registrierkassenpflicht – aktuelle Infos
Am 7.7.2015 wurde vom Nationalrat das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen – und mit ihm die Registrierkassenpflicht. Trotz vehementester Bemühungen der gesamten WKO, ja aller Wirtschaftskreise, wurden die Anregungen der Wirtschaft nicht berücksichtigt, im Gegenteil findet sich im Gesetzesbeschluss noch eine Verschärfung: Im Entwurf war vorgesehen, dass nur Betriebe, die in überwiegender Anzahl  Barumsätze tätigen, ab einem Umsatz von 15.000 Euro eine Registrierkassa verwenden bzw. ihr EDV-System mit einer vom Finanzministerium vorgeschriebenen Ausstattung erweitern müssen. Wären vorher nur Betriebe mit mehr als 50% Barumsätze betroffen gewesen, ist nun diese Einschränkung auch weggefallen, sodass alle Betriebe mit den neuen Regeln leben müssen mit folgenden Ausnahmen (§ 131b Abs 1 BAO):
·         Jahresumsatz unter 15.000 Euro
·         Jahresumsatz ab 15.000 Euro und Barumsätze bis zu 7.500 Euro pro Jahr
Als Barumsatz gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarten oder anderen vergleichbaren elektronischen Zahlungsformen, Barschecks, Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen usw.
Die Registrierkassenpflicht tritt mit 1.1.2016 in Kraft (außer bei Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, hier mit 1.1.2017).
Die Bestimmungen zu technischen Sicherheitseinrichtungen gegen Manipulation treten mit 1.1.2017 in Kraft (bei vor dem 1.1.2016 in Betrieb genommenen Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, die nicht den Anforderungen der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht entsprechen, mit 1.1.2027).
Unklar ist noch, wie die technischen Sicherheitseinrichtungen gegen Manipulation ausgestaltet sein müssen. Das Bundesgremium bringt sich hier aktiv ein und wird so bald als möglich entsprechende Lösungen präsentieren.
Link zu den Unterlagen des Steuerreformgesetzes:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BNR/BNR_00198/index.shtml

Eine Aktion für den Elektro- und Einrichtungsfachhändler

Herzlichst Ihr
KommR Ing. Wolfgang Krejcik
Bundesgremialobmann

Herzlichst Ihr
Ing. Hubert Kastinger
Bundesgremialobmann-Stellvertreter

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Kommentare (4)

  1. bla, bla … und nasse Fetzen

    So läuft das! Zunächst nichts tun um den schaden abzuwehren sondern nur bla, bla und nachher erst recht sinnloses bla, bla… Aber fest Umlage kassieren. Wie stand es unlängst so schön in einen Artikel in der Zeitung „Die Presse“, das sind halt genau die Politiker und Kammervertreter die mit nassen Fetzen davongejagd gehören!

  2. Zwangskammer

    Hat vielleicht irgendwer etwas anderes von dieser
    Zwangskammer erwartet?
    Die haben gleich viel Mitglieder ob sie die
    Interessen der kleinen Händler und Handwerker
    vertreten oder zertreten.

  3. Hallo HMH ist alles richtig

    Was man aber vergisst, das Volk ist schon so verblödet, wie man am Ausgang bei den Wahlen sieht.
    Die Ansicht der Wähler
    Rot bleibt rot bis in den Tot
    Schwarz wie die russische Erde usw.
    Wer sollte den diese Unfähigen abwählen?
    Das ganze zieht sich auch durch die Kammern, siehe deren Wahlergebnisse.
    Traurig das Ganze.

  4. Sinnloses Kammer-bla, bla, bla … als Ausrede fürs eigene Versagen!

    Es zeigt sich wieder einmal, wie ZAHNLOS, HILFLOS und damit BEDEUTUNGSLOS „ALLE INTERESSENS-VETRETUNGEN der Wirtschaft“ gegenüber einer „längst außer Rand & Band agierenden Regierung (bzw. Parlament) sind!

    Kann es sein, dass am nötigen „Nachdruck“ fehlt, weil viele „Kammer-Vertreter“ den „Parteifreunden in der UNFÄHIGEN Regierung NICHT WEH TUN wollen?
    Wo bleibt der AUFSCHREI der Konsumenten-Vertreter? Ist dort eigentlich das NACHDENKEN VERBOTEN worden?

    WELCHE INTERESSEN WERDEN VON UNSEREN GEWÄHLTEN FUNKTIONÄREN EIGENTLICH VERTRETEN???

    WIR ALLE (Handel, Gewerbe und ALLE Kunden!) werden PAUSCHAL als potentielle VERBRECHER betrachtet – IN GEISELHAFT GENOMMEN!

    Und „die Politik“ glaubt allen Ernstes, SO mehr „Steuergerechtigkeit erreichen zu können?

    DURCH GESETZE, DIE NIEMAND VERSTEHT, will man etwas bewirken? Plötzlich gibt es „anzuwendende Finanz-Strafmaßnahmen“ auch dann, wenn nachweislich KEIN GESETZ GEBROCHEN WIRD! Brave Bürger werden hier „kriminalisiert“!

    Ich betrachte diese Maßnahme als weitere GÄNGELUNG & BEVORMUNDUNG der Konsumenten und der österreichischen Wirtschaft – und diese beschlossenen „neuen Steuergesetze“ UND DIE GESAMTE „SENSATIONELLE STEUER-REFORM“ – als eine „Schande“ – eher würdig einer „BANANENREPUBLIK“!

    Eigentlich müssten ALLE BÜRGER das gesamte Parlament mit samt seiner „Bananen-Republik-Regierung“ möglichst rasch, zur Schadensbegrenznung, ABWÄHLEN!

    … UND WIR – sollten so eine ABWAHL für UNSERE (Kammer-) NICHT-Vertretungen auch UMGEHEND in Erwägung ziehen!

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