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Samstag, 27. April 2024
Forderung nach einer Verschiebung auf den 1.1.2017

Bundesgremium macht gegen Registrierkassenpflicht mobil

Hintergrund | Dominik Schebach | 14.09.2015 | |  Archiv

Die Regelung rund um die Registrierkassenpflicht (hier die Info des Bundesgremiums) ist zwar schon beschlossen. Das Thema ist allerdings auch nach Monaten intensivsten Lobbyings des Bundesgremiums, der Sparte Handel sowie der gesamten Wirtschaftskammerorganisation noch lange nicht zu Ende, wie das Bundesgremium in einer Aussendung versichert. Denn die Barumsatz- und die Registrierkassensicherheitsverordnung haben es in sich, wie eine erste Analyse der Wirtschaftskammer ergeben hat.

Die beiden Verordnungen würden nach Ansicht des Bundesgremiums dazu führen, dass viele bereits angeschaffte Registrierkassen und –systeme aufwändig nachgerüstet oder gleich entsorgt werden müssen, weil sie den Anforderungen nicht entsprechen.

„Laut ersten Gesprächen mit IT-Experten und Programmierern verursachen die umfangreichen technischen Auflagen einen Programmieraufwand für ein bestehendes Kassensystem bis zu 15.000 Euro – die dann die Händler mitfinanzieren müssen. Zudem würde die Aktualisierung des Systems vier bis sechs Entwicklungs-Monate dauern. Der kleine, heimische Markt der Kassenhersteller kann das für ganz Österreich jedenfalls nicht schnell genug bewältigen. Deshalb müsse man den Unternehmen mehr Zeit geben, um ihre Registrierkassensysteme nachzurüsten. Eine Verschiebung des Starts der Registrierkassenpflicht auf 1.1.2017 (analog zu Deutschland) wäre sinnvoll“, schreiben Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik und Stellvertreter Hubert Kastinger in einer Aussendung an die Mitglieder.

Sie rufen deswegen die Mitglieder des Gremiums für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel auf, die Petition der Wirtschaftskammer Kärnten für eine „Lebensnahe Umsetzung der Registrierkassenpflicht“ zu unterstützen.  

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