„Viele nutzen Übergangsfrist“
Auch die Deutschen haben nun ein neues Elektrogesetz, das „große“ Elektro-Händler dazu verpflichtet „kleinere“ Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Viele Online-Händler würden sich allerdings noch zieren. (Bild: Frank Radel/ pixelio.de)Seit Oktober haben nun auch die Deutschen ein neues Elektrogeräte-Gesetz, das Händler mit einer Fläche von 400 Quadratmetern und mehr verpflichtet, „kleinere“ Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter – wie u.a. Toaster, Rasierer, Föns, etc. - kostenlos und ohne Rechnung zurückzunehmen. Auch der Online-Handel ist von der Regelung betroffen. Wie Medien berichten, berufen sich jetzt allerdings viele Online-Händler vorerst noch auf eine geltende Übergangsfrist.
Nun können also auch deutsche Verbraucher ihre Altgeräte bei großen Geschäften wieder los werden. Kleine Geräte einfach so und ohne Rechnung – große Geräte wie Fernseher und Kühlschränke nur dann wenn der Kunde auch ein gleichwertiges Gerät kauft. Viele große Elektrohändler wie zB. Media-Saturn würden die Altgeräte ihrer Kunden sowieso schon seit längerem zurücknehmen. Für alle anderen gilt eine neunmonatige Übergangsfrist, wobei das viele Online-Händler laut deutschen Medien auch ausnützen und sich mit der Rücknahme Zeit lassen würden. Wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt, und sich dabei auf den Präsident des Branchenverbandes BVOH, Oliver Prothmann, bezieht, empfehle man den Mitgliedsunternehmen – angesichts der noch bis Juli 2016 geltenden Übergangsfrist – derzeit sogar, die Kunden mit ihren Altgeräten zu den öffentlichen Entsorgungsstellen zu bitten. „Die Branche ist im Weihnachtsgeschäft und hat keinen Kopf dafür, sich mit dieser Regelung jetzt auseinanderzusetzen.“
Laut Prothmann reagieren die deutschen Konsumenten noch nicht auf die neue Möglichkeit. Bisher wurde nämlich noch keine nennenswerte Zahl an Geräten bei den Unternehmen zurückgegeben: „Es ist im Moment noch kein großes Thema, weil wir den Service noch nicht anbieten.“
Derzeit werde noch an Lösungen für Transport und Entsorgung gearbeitet, da es sich bei vielen Geräten um Gefahrengut handle. Und: „Die Händler sind keine Schrotthändler“, so Prothmann, laut dem es allerdings noch an geeigneten, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Dienstleistern fehle.
Kommentare