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Montag, 29. April 2024
Ausschließliche Rechte an der Wortmarke

„Black Friday“ in Deutschland geschützt

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.10.2016 | Bilder | | 2  Archiv
Der Black Friday Sale rückt mit großen Schritten näher. Die mittlerweile auf vielen Märken etablierte Veranstaltung ist für den Einzelhandel ein wichtiger Tag. (Bild: Blackfridaysale.de) Der Black Friday Sale rückt mit großen Schritten näher. Die mittlerweile auf vielen Märken etablierte Veranstaltung ist für den Einzelhandel ein wichtiger Tag. (Bild: Blackfridaysale.de)

In Amerika gilt er als umsatzstärkster Verkaufstag des Jahres: Der Black Friday Sale. Und auch am deutschen und österreichischen Markt ist der Aktionstag, der jedes Jahr am letzten Freitag im November stattfindet, mittlerweile ein gewichtiger Umsatzbringer. Nun verkündeten die Macher des deutschen Rabattmassakers, Blackfridayssale.de, sich die Wortmarke „Black Friday“ am deutschen Markt gesichert zu haben.

Im Jahr 2015 besuchten rund 4,5 Millionen Besucher die Seiten von Blackfridaysale.de. Dieses Jahr rechnen die Initiatoren mit einer weiteren deutlichen Steigerung auf rund sechs Millionen Besucher.

Händler, die beim „Black Friday“ dabei sind, profitieren natürlich auch von der enormen Besucherzahl. Um unter anderem auch einer Kannibalisierung vorbeugen, haben die Macher von Blackfridaysale.de nun eine Entscheidung getroffen, und zwar ist die Wortmarke „Black Friday“ nun in Deutschland durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt. Konrad Kreid, Initiator von blackfridaysale.de, erklärt: „Als führender Plattformanbieter der beliebten Verkaufsveranstaltung ‚Black Friday’ ist es für uns und unsere Partnerunternehmen wichtig, auch markenrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Deshalb haben wir uns exklusiv die notwendigen Markennutzungsrechte gesichert. Dadurch ist es uns und unseren Kunden erlaubt, die Wortmarke ‚Black Friday’ am deutschen Markt zu verwenden.“

Bilder
Nun ließ sich Blackfridaysale.de in Deutschland die Wortmarke „Black Friday“ patentrechtlich schützen. (Bild: Screenshot Vertrag Nutzungsrechte für Marke „Black Friday“.)
Nun ließ sich Blackfridaysale.de in Deutschland die Wortmarke „Black Friday“ patentrechtlich schützen. (Bild: Screenshot Vertrag Nutzungsrechte für Marke „Black Friday“.)
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Kommentare (2)

  1. Nie wieder Rosenmontag in Köln! 😉

    Hey Düsseldorf, lasst Euch doch einfach die Wortmarke „Rosenmontag“ schützen und in Köln gibt´s ab sofort keinen Rosenmontags Umzug mehr!! 😉

    Lächerlich!

  2. Einspruch möglich

    Da könnte man doch gleich auch „WSV“, verkaufsoffener Sonntag etc. schützen lassen.

    Es besteht sicher eine berechtigte Chance, diesen Spuk wie beim „griaß di“ wegzubringen.

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