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Montag, 29. April 2024
„Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen“

Deutsche Umwelthilfe erwirkt Urteil gegen Ikea

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 10.10.2017 | Bilder | | 1  Archiv
Die Deutsche Umwelthilfe informiert: „Die klare Aussage des am 28. September 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main im Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG lautet: ... Die Deutsche Umwelthilfe informiert: „Die klare Aussage des am 28. September 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main im Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG lautet: ...

Wie E&W berichtete, drohte die Deutsche Umwelthilfe DUH nicht nur Amazon mit einer Klage wegen angeblicher Verstöße gegen die Rücknahmepflicht alter Elektrogeräte, sondern auch dem schwedischen Möbelhaus Ikea. Nun wurde ein Urteil „zum Verbraucherschutz“ erwirkt: „Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen“, informiert die DUH.

Seit Juli 2016 können auch Verbraucher in Deutschland alte Elektrokleingeräte kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Wo die alten Geräte ursprünglich gekauft wurden, spielt für die Abgabe keine Rolle. Bei Kleingeräten unter 25 cm ist die Rückgabe von bis zu fünf Geräten pro Geräteart nicht an den Kauf eines Gerätes gebunden. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte große Unternehmen wie Amazon, Saturn und Ikea, sich nicht an die Verordnung zu halten und drohte mit Klagen. Wie die DUH nun informiert, verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main das Möbelhaus Ikea zur Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften in Deutschland: „Ikea muss alte Elektrogeräte zurücknehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten informieren. Dies ist die klare Aussage des am 28. September 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main im Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG“, so die DUH. Die deutsche Tochter des multinationalen Einrichtungskonzerns hätte sich bei Testbesuchen der DUH geweigert, alte Elektrokleingeräte zurückzunehmen, und Kunden nicht über deren Rückgaberechte informiert – so der Vorwurf der DUH. „Nachdem sich die Möbelhauskette geweigert hatte, die rechtswidrige Praxis unverzüglich zu beenden und ein gesetzeskonformes Verhalten zuzusichern, klagte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband vor dem Landgericht Frankfurt – mit Erfolg“, schreibt die Umwelthilfe in ihrer Aussendung.

Die DUH nimmt das schriftlich vorliegende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main laut eigenen Angaben zum Anlass, alle Handelsunternehmen, die Elektrogeräte verkaufen, dazu aufzufordern, die eigene Rücknahmepraxis für Elektroaltgeräte zu überprüfen und verbraucherfreundlich auszugestalten. Der Umwelt- und Verbraucherverband kündigt weitere Testbesuche im Handel und ein rechtliches Vorgehen gegen festgestellte Gesetzesverstöße an. „Nur durch Verbraucheraufklärung und ein flächendeckendes Netz von Rücknahmestellen kann die derzeit niedrige Sammelquote ausgedienter Elektrogeräte von etwa 40% angehoben und deren illegale Entsorgung eingedämmt werden“, stellt die DUH fest.

„Selbst wenn der Staat bei Gesetzesverstößen großer internationaler Konzerne wegschaut: Umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften müssen auch von Unternehmen wie Ikea eingehalten werden. In der Werbung stellt sich Ikea gerne als das Unternehmen mit dem Elch als besonders nachhaltig sowie verbraucherfreundlich dar. Dabei verletzt Europas größte Möbelhauskette grundlegende gesetzliche Pflichten. Die Profitmaximierung ist das wirkliche Ziel – zu Lasten von Umwelt und Verbrauchern. Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung vom Landgericht Frankfurt geteilt wird“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Resch fordert Ikea dazu auf, in allen Filialen umgehend gut sichtbare Hinweistafeln anzubringen und das Personal über die gesetzliche Rücknahmepflicht aufzuklären. In Zukunft dürfe Ikea die Abgabe alter Elektrogeräte nicht mehr verweigern oder durch lange Wartezeiten und komplizierte Rücknahmeprozesse behindern.

„Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist ein wichtiger Präzedenzfall, denn es stärkt die Rechte der Verbraucher. Zum ersten Mal wurde ein Unternehmen, das die im Elektrogerätegesetz festgelegte Rücknahmeverpflichtung für kleine Elektroaltgeräte nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, zu deren Einhaltung verurteilt. Damit wird klargestellt, dass gesetzliche Hinweispflichten nicht umgangen werden dürfen, indem wichtige Informationen im Kleingedruckten der AGBs oder auf Internetseiten versteckt werden. Stattdessen müssen Verbraucher so aufgeklärt werden, dass sie die Hinweise problemlos wahrnehmen können, etwa durch gut sichtbare Schilder am Verkaufsort“, erklärt Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung vertrat.

Philipp Sommer, stellvertretender Leiter des DUH-Bereichs Kreislaufwirtschaft, spricht von einer Signalwirkung für die gesamte Handelsbranche: „Nicht nur bei Ikea, sondern beispielsweise auch bei Galeria Kaufhof oder Saturn haben wir eine verbraucherunfreundliche und zum Teil gesetzeswidrige Rücknahmepraxis festgestellt. Händler sollten das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zur Altgeräterücknahme sehr ernst nehmen und schnellstmöglich nachbessern.“

Sammelquote in Deutschland

Wie die DUH sagt, werden in Deutschland jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40% davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt. „Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden“, betont die DUH.

Bilder
... Ikea muss alte Elektrogeräte zurücknehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten informieren.“ (Bild: Ikea)
... Ikea muss alte Elektrogeräte zurücknehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten informieren.“ (Bild: Ikea)
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Kommentare (1)

  1. von den 60%,

    die nicht gesammelt werden, wird sicher ein Großteil privat verscherbelt – empfinde ich als das beste Recycling.rn(es wird ja – gottlob für die Branche – nicht nur gekauft, wenn ein Gerät kaputt ist)

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