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Montag, 29. April 2024
Test von AK und nyob offenbart mangelnde DSGVO-Konformität

Netflix & Co – auf der Couch ausspioniert

Multimedia | Wolfgang Schalko | 07.04.2020 | Downloads | |  Wissen
Beim Test von AK und nyob zeigten die Streaming-Angebote von Netflix & Co. eine Reihe von DSGVO-Schwächen. Beim Test von AK und nyob zeigten die Streaming-Angebote von Netflix & Co. eine Reihe von DSGVO-Schwächen. (© AK) Kino und Theater sind zu – für Unterhaltung daheim sorgen neben TV auch Streamingdienste wie Netflix oder Amazon. Die Arbeiterkammer mahnt zur Vorsicht, fallen bei Streamingdiensten doch viele Daten an, welche Filme oder Songs man wann und wo konsumiert. Zudem klären werbefinanzierte oder Bezahl-Abo Streamingdienste NutzerInnen oft nur schlampig auf, was mit ihren Daten passiert, wie ein Test der AK und dem Datenschutzverein noyb zeigt.

AK und Datenschutzverein noyb testeten aufgrund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung, ob Dienste über die Verwendung von KundInnendaten klar genug aufklären: Amazon Prime (Musik und Video), Apple Music (Musik), DAZN (Video), Flimmit (Video), Netflix (Video), SoundCloud (Musik), Spotify (Musik) und YouTube (Video).

Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Anbieter, über die Verwendung personenbezogener Daten und die Datenschutzrechte der NutzerInnen „präzise, transparent, verständlich, in leicht zugänglicher Form und in einfacher Sprache“ zu informieren.

Datenschutz-Infos für KonsumentInnen unklar

Der Test zeigte jedoch: Was mit den KundInnendaten passiert, bleibt oft im Dunklen. Bei insgesamt elf analysierten ernteten Apple und YouTube durchwegs ein „nur teilweise“ oder „nicht zufriedenstellend“. Die Infos von Flimmit und Soundcloud entsprachen meist den Vorgaben. Von 85 Einzelbewertungen waren 23 datenschutzrechtlich in Ordnung, 40 überzeugten nur teilweise und 22 entsprachen nicht der Datenschutzgrundverordnung.

AK und noyb kritisieren: Datenschutzrechtliche Infos sind oft unklar oder nicht vorhanden, obwohl die Datenschutzgrundverordnung zu präzisen Infos verpflichtet. Speicherangaben wie „solange wie nötig“ oder Übermittlungshinweise wie „Daten können an Dritte weitergegeben werden“ geben keinerlei konkrete Information, was wirklich passiert.

Wenig Klarheit gibt es darüber, wie Angebote durch individuelle Empfehlungen personalisiert werden. Bloß SoundCloud legt offen, welche Datenkategorien einfließen. Datenweitergaben an Dritte werden oft mit Phrasen wie „Daten können an Dienstleister (auch in Drittländern) weitergegeben werden, die uns bei der Diensterbringung unterstützen“ umschrieben. Nur Flimmit führt an, was, an welche Kategorie von Empfängern und zu welchem Zweck – die konkreten Empfänger fehlen auch hier mitunter. Immerhin: Bis auf Apple liefern alle klare Infos, dass KonsumentInnen erteilte Zustimmungen widerrufen können. Resümee: Phrasen auf den Websites verfehlen das Ziel der Datenschutzgrundverordnung – KonsumentInnen müssen wissen, was mit ihren Daten passiert.

Filme sind für Streamingdienst-Anbieter Datengoldgrube

Rund 92 Prozent der ÖsterreicherInnen nutzen Streaming-Angebote im Netz – im Schnitt eine knappe halbe Stunde pro Tag, Jugendliche bereits rund eineinhalb Stunden täglich (statista.com 2018). Netflix und Amazon Prime haben weltweit jeweils deutlich mehr als 150 Millionen KundInnen. Jede Interaktion mit dem Service kann aufgezeichnet und analysiert werden, um Erkenntnisse über den/die Benutzer/in zu gewinnen: Nur ein Beispiel – deutet der plötzliche Wechsel zu melancholischer Musik auf eine Trennung hin?

Aufgrund der Ergebnisse des Tests plant die AK plant eine Beschwerde nach der Datenschutzgrundverordnung einzubringen (die komplette Untersuchung finden Sie als PDF zum Download). Bereits vor mehr als einem Jahr nahm die von Max Schrems gegründete NGO noyb die Streamingdienste unter die Lupe und brachte aufgrund mangelnder Auskunft bei der österreichischen Datenschutzbehörde ebenfalls Beschwerde ein.

Downloads
Der Streamingplattform-Test von AK und nyob
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