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Sonntag, 28. April 2024
„Die Erste Hilfe für Selbständige kommt an“

Härtefallfonds – zweite Phase

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 15.04.2020 | |  Wissen
(Bild: Claudia Hautumm/ pixelio.de) (Bild: Claudia Hautumm/ pixelio.de) Der Härtefallfonds geht in die zweite Phase. Die Soforthilfe für Unternehmer soll am 20. April starten, wie WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf informiert.

In der ersten Phase des Härtefall-Fonds wurden bis dato knapp 130.000 Anträge auf Schnellhilfe beantragt, rund 110 Mio. Euro wurden bereits ausbezahlt, wie WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf informiert. „Das zeigt: Die Soforthilfe der Regierung wird von Betroffenen gut angenommen und konnte von der Wirtschaftskammer rasch und unkompliziert abgewickelt werden.“

Nach einer Verdoppelung des Fördervolumens auf zwei Mrd. Euro bringen die neuen Richtlinien der Bundesregierung eine Ausweitung der Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds und führen diesen in eine zweite Phase über. Ab 20. April, also kommenden Montag, können Selbständige – mittels Online-Formular auf der Website der WKÖ – die Förderung beantragen. „Zur Vorbereitung der benötigten Unterlagen gibt es ab Donnerstag, 16. April online auf wko.at/haertefall-fonds ein Muster-Formular. Die Antragstellung für Schnellhilfe aus der ersten Phase ist noch bis inkl. Freitag, 17. April möglich. Allgemein läuft die Antragstellung im Härtefallfonds weiterhin bis 31. Dezember 2020“, fast Kopf zusammen.

Wie die Wirtschaftskammer sagt, konnten bisherige Erfahrungen aus der Abwicklung als operativer Dienstleister eingebracht und erreicht werden, dass die Förderkriterien erweitert wurden: „Künftig entfallen Einkommensober- und -untergrenzen, Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe mehr“, so Kopf und: „Außerdem können auch Neugründer, die zwischen 1. Januar und 15. März 2020 gegründet haben, einen Pauschalbetrag von 500 Euro aus dem Fonds beziehen.“

Zuschuss bis max. 6000 Euro

Generell werde der Verdienst-Entgang des Unternehmers mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate abgefedert – gesamt bis zu 6.000 Euro. Kopf: „Die WKO wird mit Hochdruck auch weiterhin daran arbeiten, dass die Mittel aus dem Härtefall-Fonds entsprechend der Richtlinien rasch an die Unternehmer gelangen und damit möglichst viele effektive Unterstützung erhalten.“

Alle aktuellen Informationen zum Härtefall-Fonds finden Sie unter wko.at/haertefall-fonds.

Allgemeine Informationen zum Thema Corona findet man auf dem Infopoint unter wko.at/corona.

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