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Freitag, 26. April 2024
„Es braucht sofortige Impulse zur Kaufkraftstärkung in Österreich“

Handelsverband-Bilanz zeigt ein Minus von 50%

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 28.04.2020 | |  
Nun zog auch der österreichische Handelsverband eine erste Bilanz zur Umsatzentwicklung im Handel seit Öffnung der Geschäfte am 14. April. Nun zog auch der österreichische Handelsverband eine erste Bilanz zur Umsatzentwicklung im Handel seit Öffnung der Geschäfte am 14. April. Nun zog auch der österreichische Handelsverband eine erste Bilanz über die Umsatzentwicklung der am 14. April wiedereröffneten Geschäfte. Demnach steht ein Rückgang von rund 50% unterm Strich. Ein ernüchterndes Ergebnis, das klar zeige, dass es „sofortige Impulse zur Kaufkraftstärkung in Österreich“ braucht, wie Handelsverband GF Rainer Will sagt.

Der Handelsverband errechnete ein Minus von 50%, das der Handel seit den Geschäftsöffnungen am 14. April eingefahren hat. „Das zeigt klar, dass es sofortige Impulse zur Kaufkraftstärkung in Österreich braucht. Die Konsumstimmung wird durch Social Distancing und Maskenpflicht auf absehbare Zeit verhalten bleiben. Daher braucht es jetzt entsprechende Impulse der Bundesregierung“, sagt der Handelsverband.

„Sofortige Lohn- und Einkommenssteuersenkung als Konjunkturstimulus“

Ein Vorziehen der von der Regierung für 2021 und 2022 vorgesehenen Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs der zweiten, dritten und vierten Stufe von 25% auf 20%, von 35% auf 30% sowie von 42% auf 40% würde essentielle Kaufkraft-Impulse liefern und damit den heimischen Wirtschaftsstandort durch stärkere Binnennachfrage absichern, was vom Timing her auch dem Tourismus-Standort Österreich besonders zu Gute kommen würde. Die Einkommenssteuersenkung sei ohnehin überfällig, da in kaum einem westlichen Land die Lohn- und Abgabenquote höher sei als in Österreich, wie der Handelsverband anmerkt.

„Die paktierte Steuerreform käme Corona-bedingt durch das Vorziehen ganz besonders wirksam bei den heimischen Betrieben an, die jetzt jeden Euro brauchen können. So können wir uns selbst aus der Krise helfen. Allein weil der Handel wieder hochfahren darf, heißt das nicht, dass auch die Kaufkraft automatisch wieder hochfährt„, sagt Will. Neben dem österreichischen Handel würden auch die Gastronomie und der Tourismus sowie die Produzenten und Dienstleister ein Stück der Shutdown-bedingten Umsatzverluste wettmachen können.

Öffnung Step 2: „Sehr positiv, Umsatzprognose verhalten“

Wie Will sagt, kommen viele Corona-Instrumente noch immer nicht bei den betroffenen Firmen an, daher sollte jetzt die Reißleine gezogen und seitens der Bundesregierung ein direktes Bündel an liquiditätsfördernden und konjunkturbelebenden Maßnahmen umgesetzt werden. „Die Politik hat entschlossen gehandelt und Kriseninstrumente binnen so kurzer Zeit angeboten, wie kaum ein anderes Land in Europa. Trotz gutem Willen warten jedoch viele betroffene Unternehmen bis zum heutigen Tage auf Antragszusagen und Liquidität. Daher braucht es nun einen nachhaltigen konjunkturellen Schub durch eine vorgezogene Steuerreform ergänzend zu den Kriseninstrumenten.“

Was die bevorstehende Öffnung der restlichen Geschäfte und Shoppingcenter ab 2. Mai betrifft, sagt der Handelsverband GF: „Die Corona-Krise hat das Konsumverhalten nachhaltig verändert. Umso wichtiger ist es, jetzt den rot-weiß-roten Konjunkturmotor mit einer Steuerreform anzuwerfen.“

Was die vollständige Öffnung des österreichischen Handels ab dem kommenden Samstag, dem 2. Mai 2020 angeht, seien die Prognosen der heimischen Retail-Betriebe verhalten bis vorsichtig optimistisch, wie Will erläutert. Zumindest die Verwirrung darüber „Welches Geschäft hat offen, welches nicht?“ sei damit beendet, was sich positiv auf die Kundenfrequenzen auswirken werde. „Dennoch gehen viele stationäre Händler im Mai von Umsatzrückgängen zwischen -30% und -50% im Vergleich zum Vorjahr aus“, berichtet Will.

10m2 statt 20m2 Abstand

Wie der Handelsverband berichtet – und sich dabei auf die heutige Pressekonferenz der Bundesregierung bezieht –, sollen die Geschäftsvorschriften im Handel angepasst werden. „Bisher galt für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes in den Geschäften mit max. 400m2 Geschäftsfläche die Regel, pro Kunde 20 m2 zu berechnen. Diese Vorgabe wurde nun auf 10m2 pro Kunde reduziert“, berichtet der Handelsverband, laut dem das Wirtschaftsministerium damit „der ursprünglichen Empfehlung des Handelsverbandes nach Einführung einer 1-10-Regel vom 6. April“ folge.

Der Verband erläutert weiter: „Darüber hinaus werden Banken angehalten, ua. Kreditbearbeitungsgebühren auf 0,5% bis 0,8% zu limitieren. Zudem wird es zu einer Verbesserung in der Kreditvergabepraxis kommen, was die Einstufung betrifft, ob sich ein Unternehmen ‚in Schwierigkeiten‘ befindet, oder nicht. Dies ist insbesondere für KMU und mitarbeiterintensive Unternehmen besonders wichtig.“

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