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Freitag, 26. April 2024
Leicht verständliches Infoblatt wird verpflichtend

TK-Verträge: Alles auf einer Seite

Telekom | Dominik Schebach | 12.08.2020 | |  
Mit 21. Dezember sind alle österreichischen TK-Anbieter per EU-Verordnung verpflichtet, ihre Kunden je Telekom-Produkt bzw. Telekom-Vertrag die wesentlichen Informationen zusammenzufassen. Diese Zusammenfassung muss auf einer einzigen Seite in leichtverständlicher Form dargestellt werden. Als Hilfestellung für die TK-Branche hat die RTR nun dazu ein Praxishandbuch vorgestellt.

„Wir werden immer wieder von Nutzerinnen und Nutzern kontaktiert, weil Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen missverständlich oder höchst kompliziert und im Juristendeutsch formuliert sind. Will man das Produkt oder den Anbieter wechseln, ist eine Vergleichbarkeit selten gegeben. Das wird mit der veröffentlichten Vertragszusammenfassung anders“, erklärt dazu RTR-GF Klaus Steinmaurer. „In der EU-Verordnung sind klare Vorgaben für das Format, das Wording, aber auch den Inhalt enthalten.“

Das Ziel ist die Vergleichbarkeit von Verträgen zu Telekom-Produkten für die Endkunden zu verbessern. Erreicht werden soll dies durch standardisierte Vertragszusammenfassungen, welche den Nutzern die Entscheidungsfindung vor Vertragsabschluss erleichtert. Die EU-Verordnung gilt ausdrücklich für alle öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienste (Telefon- und Internetdienste). Die Vertragszusammenfassung muss demnach sowohl in gedruckter wie auch in elektronischer Form den einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen der Union entsprechen und soll dabei in leicht lesbarer Form nicht länger als eine DIN A4-Seite sein. Bei gebündelten Diensten sollte sie nicht länger als drei in leicht lesbarer Schrift einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten sein. Laut Verordnung müssen in der Vertragszusammenfassung neben einer eindeutigen Beschreibung des elektronischen Kommunikationsdienstes auch die Angaben zu den enthaltenen Services, Datenmengen usw direkt enthalten sein.

Praxishandbuch

Steinmaurer geht davon aus, dass die Umsetzung der EU-Verordnung  viele praktische Fragen aufwerfen wird. Die RTR hat deswegen ein Praxishandbuch erstellt, das auch die Erfahrungen der Schlichtungsstelle berücksichtigt. Damit soll der TK-Branche bereits frühzeitig vor Inkrafttreten der Bestimmungen Hilfestellung für die Adaptierung der Geschäftsprozesse geboten werden. Das Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung ist auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/de/tk/Betreiberservice/Praxishandbuch_zur_Vertragszusammenfassung.pdf abrufbar.

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