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Freitag, 26. April 2024
Editor's ChoiceBundesregierung verkündet harten Lockdown - Umsatzersatz geplant

Handel muss bis 7. Dezember schließen

Die Branche | Dominik Schebach | 14.11.2020 | |  
Ab Dienstag, 17. 11.2020, hilft auch die Maske nicht mehr. Dann muss der Handel zumindest bis einschließlich Sonntag, 6.12., schließen. Ab Dienstag, 17. 11.2020, hilft auch die Maske nicht mehr. Dann muss der Handel zumindest bis einschließlich Sonntag, 6.12., schließen. Jetzt ist es soweit. Die Bundesregierung hat heute, Samstag den 14. November 2020, einen neuen Lockdown verkündet. Angesichts der drohenden Überlastung der Intensivstationen ziehe man nun die Notbremse. Auch der Handel und die Schulen sollen bis 7. Dezember 2020 schließen. Ausgenommen sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs. Für die Handelsbetriebe soll es einen teilweisen Ersatz des Umsatzentganges geben.

Es sind dramatische Worte mit denen sich der Bundeskanzler Sebastian Kurz am Samstag an die Bevölkerung gewandt hat: „Wenn wir jetzt nicht massiv reagieren, dann würde das zu einer Überforderung des Gesundheitssystem führen.“ Deswegen werden nun von Dienstag den 17. November bis einschließlich Sonntag den 6. Dezember 2020 der Handel und die Schulen sowie weitere Dienstleistungsbereiche geschlossen. Ausnahmen bleiben die Geschäfte des öffentlichen Bedarfs. Außerdem wir ein eingeschränktes Betreuungsangebot in Kindergärten und Schulen aufrechterhalten. Zudem wurden die bisher geltenden  Ausgangsbeschränkungen auf den gesamten Tag ausgeweitet.

Kurz appellierte in diesem Zusammenhang an die Österreicher, diese Maßnahmen mitzutragen. Ziel sei es mit einem kurzen harten Lockdown die Infektionszahlen schnell nach unten zu drücken. Damit sollte es möglich, die Vorweihnachtszeit und Weihnachten zu erhalten. Die Alternative wäre dagegen eine monatelange Krise.

Ersatz für Umsatzentgang

Für den Handel gibt es Unterstützungsmaßnahmen, wie die Spitze der Bundesregierung betonte. Details dazu gab es von Finanzminister Gernot Blümel. Über den bereits ausverhandelten Fixkostenzuschuss II mit Beihilfen bis 800.000 Euro (kann ab Montag 23.11.2020 beantragt werden) hinaus gibt es dazu für die Betriebe im Handel die Möglichkeit, einen Ersatz für den Umsatzentgang zu erhalten.

Diese neue Maßnahme orientiert sich an dem Modell für die Gastronomie. So wird dem Handel 20, 40 bzw 60% des Umsatzes ersetzt. Als Grund hierfür führt Blümel unterschiedliche Eckzahlen der Branchen, und beruft sich dabei auf eine Stellungnahme des Verfassungsrechtlichen Dienstes im Bundeskanzleramt. „Beim Handel kann der Konsum zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, außerdem gibt es auch im Handel unterschiedlich stark betroffene Branchen“, so Blümel. „Deswegen wird innerhalb des Handels eine Differenzierung vorgenommen. Der Umsatz wird zwischen 20% und 60% kompensiert. Kriterium ist dabei unter anderem der Wertverlust, die Umsatzrentabilität und mögliche Aufholeffekte.“

Die verschiedene Branchen des Handels sollen in den kommenden Tagen den unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden. Beantragbar soll dieser Umsatzersatz ab dem 23.11.2020. Auch hier soll die Eingabe über Finanzonline erfolgen. Die Finanzonline-Seite muss allerdings für diese Aufgabe erst vorbereitet werden. Deswegen können bis 23.11.2020 laut Finanzminister keine Anträge gestellt werden.

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Verschärfung des Lockdowns finden Sie hier.

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