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Freitag, 26. April 2024
Aktuelle Information

Bundesgremium zum 3. Lockdown

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 22.12.2020 | | 1  Wissen
Im jüngsten @-Insider hat das Bundesgremium vorab die wichtigsten Informationen rund um den bevorstehenden dritten Lockdown ab 26. Dezember zusammengefasst – die dazugehörigen Verordnungen lassen noch auf sich warten.

In der Mitteilung des Bundesgremiums heißt es:

Der 3. Lockdown steht unmittelbar bevor (ab dem 26.12.) und daher möchten wir Sie über Aktuelles informieren.

Wir setzen uns nach wie vor mit vollem Einsatz für unsere Branchen ein und bitte finden Sie nachstehend folgende aktuelle Informationen, die Verordnungen sind allerdings noch in Ausarbeitung.

Die Maßnahmen im 3. Lockdown orientieren sich grundsätzlich an den Maßnahmen der ersten beiden Lockdowns. Nachstehend finden Sie allerdings folgende Hinweise:

  • Click & Collect (unseren Forderungen wurde Rechnung getragen) ist möglich von 06:00-19:00 Uhr.
  • Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht allerdings vor, dass nur im Freien abgeholt werden kann, hier sollen noch praxistauglichere Regelungen gefunden werden.
  • Lieferung und Installation sind weiterhin zulässig.
  • B2B-Geschäft ist weiterhin zulässig, beim Großhandel kann der Abholverkauf weiterhin durchgeführt werden (10m2 Regelung muss eingehalten werden).
  • Im Abholverkauf müssen FFP2-Masken getragen werden.
  • Die Problematik der uns besonders betreffenden Sortimentsabgrenzung wird derzeit noch verhandelt (speziell Großketten des Lebensmittelhandels).
  • Reparaturannahmen und ähnliche Dienstleistungen sind weiterhin zulässig.

Wie oben schon erwähnt, ist dies eine Vorabinformation, da wir noch auf die Umsetzung der Verordnungen warten.

Bitte beachten Sie weiterhin die Veröffentlichungen der Wirtschaftskammern unter www.wko.at/corona, wo unsere Experten bestrebt sind die dort enthaltenen Informationen aktuell zu halten. Ebenso weisen wir auf die Veröffentlichungen von Seiten der Ministerien hin.

Wir wünschen Ihnen unter diesen außergewöhnlichen Umständen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr (in ein hoffentlich etwas anderes).

Ihr Bundesgremium

Bundesgremialobmann
Robert Pfarrwaller

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Kommentare (1)

  1. „schönes weihnachtsfest“ hat einen leicht schalen nachgeschmack.
    allerdings ist das gefühl, vom staat von der ausübung seines berufes zum 3. mal weitgehend abgehalten zu werden und mit immer wieder neuen verordungen gequält zu werden, nicht besonders aufbauend.
    und der gleicheitsgrundsatz? mein nachbar ist eine BIPA filiale, sehr eng, und einige produkte , die zu meinem wichtigen stammsortiment gehören, hängen auch bei bipa an den wänden.
    alles was dort erlaubt ist – abstand, masken, type des MNS, art der warenausfolgung im shop- nicht auf der strasse, etc. muss auch für mich machbar sein, solange wir noch in einem rechtsstaat leben!
    in diesem sinne, auf ein neues , viel besseres jahr 2021!
    (ein frommer wunsch)

    7

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