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Einfuhrumsatzsteuer: Blümel kündigt Schwerpunktkontrollen an

Hintergrund | Dominik Schebach | 11.01.2021 | |  
Es geht wieder um 22 Euro Freigrenze. Finanzminister Gernot Blümel hat vermehrt Schwerpunktkontrollen gegen die Vermeidung der Einfuhrumsatzsteuer bei Sendungen aus EU-Drittstaaten angekündigt. Es geht wieder um 22 Euro Freigrenze. Finanzminister Gernot Blümel hat vermehrt Schwerpunktkontrollen gegen die Vermeidung der Einfuhrumsatzsteuer bei Sendungen aus EU-Drittstaaten angekündigt. (© BMF) Die COVID-Krise hat zu einer massiven Zunahme des E-Comemrce geführt. Zugenommen hat damit auch der Import von Waren aus Drittländern – und damit auch das Problem der zu gering deklarierten Sendungen zur Umgehung der Einfuhrumsatzsteuer. Finanzminister Gernot Blümel will nun dieser Praxis durch verschärfte Kontrollen einen Riegel vorschieben.  

Für Paketsendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert bis 22 Euro sind keine Vorlage und keine Erfassung durch den Zoll vorgesehen. Diese Regelung wird von Versendern aus Drittstaaten weidlich ausgenutzt, wie auch Finanzminister Gernot Blümel festgestellt hat. „Wir sehen, dass auffallend viele Sendungen unter 22 Euro liegen bzw. als Geschenk mit geringem Wert deklariert werden. 2018 waren es schätzungsweise noch rund 7 Millionen solcher Sendungen, während wir 2020 bei rund 10 Millionen liegen. Hier entgehen dem Staat Steuereinnahmen und unsere heimischen Händler haben einen massiven Wettbewerbsnachteil. Das werden wir nicht tolerieren und daher gehen wir mit Schwerpunktkontrollen beim Zoll gegen diese Praxis der Unterfakturierung vor“, so Blümel.

Neben laufenden physischen Kontrollen bei Post und Expressdiensten finden deswegen nun auch wöchentliche Schwerpunktaktionen, teilweise auch im Rahmen von internationalen Kontrolloperationen von Zoll und Polizei statt. In den nächsten Wochen werden zudem laut Blümel wöchentlich weitere intensive Überprüfungen im Versandhandel aus Drittländern bei Post und Expressdiensten durchgeführt werden.

Neue EU-Regelung ab Juli 2021

Die Aufhebung der 22 Euro-Freigrenze für alle Warensendungen, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden, war ursprünglich bereits für den 1.1.2021 vorgesehen. Krisenbedingt wurde diese allerdings um ein halbes Jahr verschoben. Ab Juli muss dann allerdings unabhängig vom Warenwert eine Zollanmeldung abgegeben und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Gleichzeitig wird das IOSS-Systems (Import One-Stop-Shop) angewendet.

Seitens der Zollverwaltung seien dann laut Blümel keine Eingaben der Zollanmeldungen mehr erforderlich. Für Kleinsendungen bis 150 Euro sowie für Privat-an-Privat-Sendungen wird es dabei eine Ausnahme geben. Außerdem werde die Möglichkeit bestehen, die tatsächliche Entrichtung der Umsatzsteuer bereits im Rahmen der Internetbestellung über eine sogenannte One-Stop-Shop Plattform vorzunehmen, sodass diese bei der Einfuhr – wenn dies in der Anmeldung mit entsprechendem Code und der Identifikation der Plattform (IOSS-Nr) deklariert wird – nicht zu bezahlen ist. „Zwar hätten wir uns eine möglichst rasche Umsetzung gewünscht, ein nationaler Alleingang macht jedoch keinen Sinn, da Pakete einfach über ein anderes EU-Land nach Österreich kommen würden. Bis die einheitliche europäische Regelung greift, werden wir mit Schwerpunktkontrollen beim Zoll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen“, so Blümel.

Zustimmung von der Bundessparte

Die Bundessparte Handel begrüßt naturgemäß die Ankündigung des Finanzministers. „Unsere Handelsbetriebe brauchen faire Wettbewerbsbedingungen. Aus diesem Grund begrüßen wir die Initiative von Bundesminister Gernot Blümel, bei Kleinsendungen aus EU-Drittstaaten, für die es eine Zollfreigrenze von 22 Euro gibt, nun Schwerpunktkontrollen durch die Zollbehörden durchzuführen“, erklärt  Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel. Die Ankündigung, diese Sendungen im ersten Halbjahr 2021 verstärkt zu kontrollieren, sei ein richtiges Signal und wichtig für den heimischen Handel.

Noch lieber wäre Trefelik allerdings gewesen, wenn Pakete aus Drittländern ab sofort zur Gänze zu versteuern wären – so wie ursprünglich geplant. „Dass das endgültige Aus der 22-Euro-Freigrenze krisenbedingt um ein halbes Jahr verschoben wird, ist bedauerlich. Denn in der Praxis ist diese Freigrenze nichts anderes als ein Steuerschlupfloch für ausländische Onlineriesen“, so Trefelik.

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