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Mittwoch, 15. Mai 2024
Kampf der Abzocke auf Amazon&Co

Deutschland: Mehr Transparenz im Onlinehandel

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 15.06.2021 | |  
Der Deutsche Bundestag hat beschossen: Online-Marktplätze müssen künftig Suchergebnisse, Empfehlungen, Ranglisten und Vergleiche transparenter machen. (Bild: Screenshot Amazon) Der Deutsche Bundestag hat beschossen: Online-Marktplätze müssen künftig Suchergebnisse, Empfehlungen, Ranglisten und Vergleiche transparenter machen. (Bild: Screenshot Amazon) Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Tagen ein Gesetzespaket verabschiedet. Demnach müssen Online-Marktplätze künftig Suchergebnisse, Empfehlungen, Ranglisten und Vergleiche transparenter machen.

Grundsätzlich geht es darum die Transparenz im Onlinehandel für die Kunden zu verbessern. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag ein Gesetzespaket verabschiedet, das im Mai 2022 in Kraft treten soll.

Auf Online-Marktplätze und Vergleichsdienste wie Amazon, eBay & Co. kommen neue Hinweispflichten zu. Sie sollen Verbraucher künftig über die wesentlichen Kriterien des Rankings der Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte informieren, die sie dem Verbraucher als Ergebnis seiner Suchanfrage präsentieren. Dabei müssen sie Angaben machen über die genutzten Hauptparameter von Algorithmen sowie deren „relativer Gewichtung“. Eventuell erhaltene Provisionen sind ebenfalls publik zu machen.

Es wird auch neue Vorgaben für die Bewertungen von Nutzern geben. Betreiber von Portalen mit einer Bewertungsfunktion müssen demnach darlegen, ob und wie sie sicherstellen, dass die Beurteilungen tatsächlich von Verbrauchern kommen. Außerdem soll das Beauftragen und Übermitteln von gefälschten Verbraucherbewertungen und Falschdarstellungen in sozialen Medien ausdrücklich verboten werden.

Marktplatzbetreiber müssen Kunden zudem informieren, ob es sich bei deren potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Nutzer sollen so insgesamt besser beurteilen können, warum welches Produkt oben steht in Ergebnislisten und ob Bewertungen seriös sind.

Handlungsbedarf sah der deutsche Gesetzgeber ebenso bei der Kennzeichnung von Werbung bei Posts und Beiträgen von Influencern und Bloggern. Wie heise berichtet, hätten mehrere deutsche Gerichte dazu in der jüngsten Vergangenheit sehr unterschiedliche Urteile gefällt. Die Gerichte beschäftigte immer wieder die Frage, ob Posts mit Produktempfehlungen oder Marken-Hashtags auch dann als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie dafür kein Geld erhalten haben.

Nun soll das neue Gesetz Rechtssicherheit und Klarheit im Influencer-Marketing schaffen. Influencer und Blogger müssen zukünftig ihre Beiträge auf den Social-Media-Plattformen als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten. Eine Werbekennzeichnung ist also nicht notwendig, wenn keine Gegenleistung erhalten oder versprochen wurde. Allerdings werde grundsätzlich vermutet, dass eine solche Leistung geflossen ist, wie heise schreibt. Der Influencer oder der Blogger müsse demnach glaubhaft machen, dass dies nicht der Fall sei.

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