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Mittwoch, 8. Mai 2024
„Beibehaltung wäre verfassungswidrig!"

Trefelik: „Mit Impfpflicht müssen 2G-Kontrollen im Handel fallen“

Hintergrund | Julia Jamy | 24.01.2022 | |  
Handelsobmann Rainer Trefelik pocht darauf, dass mit dem Inkrafttreten der Impfpflicht am 1. Februar in Österreich die 2-G-Kontrollen im Handel abgeschafft werden müssen. Handelsobmann Rainer Trefelik pocht darauf, dass mit dem Inkrafttreten der Impfpflicht am 1. Februar in Österreich die 2-G-Kontrollen im Handel abgeschafft werden müssen. (© WKÖ) Handelsobmann Rainer Trefelik plädiert dafür, dass mit dem Inkrafttreten der Impfpflicht am 1. Februar in Österreich die 2-G-Kontrollen im Handel abgeschafft werden müssen. Da die Impfpflicht überall gelte, wäre es ein rechtlicher Widerspruch in sich, sie punktuell im Handel zu kontrollieren.

„Wenn mit 1. Februar die Impfpflicht in Kraft tritt, muss das ein Ende der 2G-Kontrollen im Handel bedeuten. Da die Impfpflicht überall gilt, wäre es ein rechtlicher Widerspruch in sich, sie punktuell im Handel zu kontrollieren. Auch die epidemiologische Sichtweise spricht für die Abschaffung der 2G-Pflicht im Handel, gilt dort für alle Konsumentinnen und Konsumenten doch ohnehin eine grundsätzliche Maskenpflicht, deren Einhaltung das Infektionsrisiko fast zur Gänze ausschließt“, sagt Handelsobmann Rainer Trefelik. Die Abschaffung der 2G-Kontrollen sei daher die logische Konsequenz.

Das würde auch ein Rechtsgutachten von Priv.-Dozent Bernhard Müller im Auftrag der Sparte Handel der WKÖ, bestätigen: Laut diesem Gutachten bestehe der Zweck der bevorstehenden Impfpflicht darin, die Impfquote zu erhöhen und die Spitäler damit langfristig zu entlasten, so Trefelik nun: „Bisher sollte ein Lockdown für Ungeimpfte zum Impfen motivieren. Diese Motivation ist aber angesichts der Impfpflicht nicht mehr notwendig. Der Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der mit der 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) verbunden ist, verliert somit durch die Impfpflicht jedenfalls seine Verhältnismäßigkeit. Anders ausgedrückt: Die 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) wird spätestens mit Einführung der Impfpflicht verfassungswidrig.“

„Wir können nicht ewig Kontrolleure spielen.“

„Das oberste Ziel der letzten Monate war: Kein neuerlicher Lockdown! Aus diesem Grund haben wir die 2G-Kontrollen mitgetragen, ein nochmaliger Lockdown wäre das „Aus“ vieler Unternehmen gewesen. Jetzt ist jedoch der Zeitpunkt, wo mit dieser Zusatzbelastung der Händler und der Handelsmitarbeiter wieder Schluss sein muss. Wir können nicht ewig Kontrolleure spielen anstatt uns unserer Arbeit zu widmen“, so Trefelik. Zumal die Erfahrungen mit dem Überprüfen der 2G-Nachweise keineswegs positiv seien: „Viele Händler sind mit zunehmender Aggression konfrontiert. Wenn wir den Lockdown für Ungeimpfte und die 2G-Kontrollen beenden, wird sich diese Situation hoffentlich wieder normalisieren“, so der Handelsobmann.

Auch habe die Praxis gezeigt, dass die Kontrollen den Rückgang der Frequenzen und Umsätze weiter verschärfen. „Vor allem wenn uneinsichtige Kunden Geschäfte betreten, schreckt die angespannte Stimmung auch Personen mit gültigem 2G-Nachweis ab. Das ist für den heimischen Handel, der ohnehin durch die Omikron-Welle unter rückläufigen Umsätzen leidet, ein zusätzliches Problem. Deswegen und mit Blick auf das Gutachten von Privatdozent Müller plädiere ich dafür, die 2G-Kontrollen im Handel mit Einführung der Impfpflicht endgültig abzuschaffen“, sagt Trefelik.

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