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Mittwoch, 8. Mai 2024
Nicht mehr sinnvoll – Trefelik fordert Ende der 2G-Kontrollen im Handel

2G: Lockdown für Ungeimpfte endet am Montag

Hintergrund | Dominik Schebach | 26.01.2022 | | 1  
Wie die Bundesregierung heute bekannt gegeben hat, endet der Lockdown für Ungeimpfte mit kommendem Montag. Das haben Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein heute vor dem Ministerrat erklärt. Demnach erachten die GECKO-Fachleute diese Maßnahme als nicht mehr sinnvoll. So drohe derzeit keine Überlastung der Intensivkapazitäten in den Spitälern.

Der Lockdown sei „eine Maßnahme, die vielen Menschen beschwert, aber aus gesundheitspolitischen Gründen unumgänglich war“, sagte Nehammer gegenüber dem ORF. Über Weihnachten und den Jahreswechsel sei der Lockdown auch wirksam gewesen, betonte zudem Mückstein. Nun sei man gemeinsam mit den Mitgliedern der gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO) zum Schluss gekommen, dass eine unmittelbare Überlastung der Intensivkapazitäten nicht drohe.

Trefelik: 2G-Kontrollen im Handel müssen fallen

Angesichts der Entscheidung der Bundesregierung fordert Handelsobmann Rainer Trefelik auch ein Ende der 2G-Kontrollen im Handel: „Es ist erfreulich, dass der Lockdown für Ungeimpfte mit Montag aufgehoben wird. Wir haben aber absolut kein Verständnis dafür, wenn die 2G-Kontrollen im Handel bleiben. Der Lockdown für Ungeimpfte und die 2G-Kontroll-Pflicht sind ja wie siamesische Zwillinge. Wir können nicht das eine für beendet erklären, die Händler und die Handelsmitarbeiter aber weiterhin zu Kontrollen zwingen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel. „Noch dazu tritt am Tag darauf die Impfpflicht in Kraft, wodurch sich die Kontrollen erübrigen.“

Trefelik verweist dabei auch auf das Gutachten, das Privatdozent Bernhard Müller von der renommierten Kanzlei DORDA Rechtsanwälte im Auftrag der Bundessparte erstellt hat. Danach wäre es unverhältnismäßig, wenn es nach Einführung der Impfpflicht neben abschreckenden Verwaltungsstrafen zusätzlich noch 2G-Kontrollen gäbe. Auch der Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der mit der 2G-Pflicht bzw. den 2G-Kontrollen im Handel verbunden ist, verliert laut Gutachten durch die Impfpflicht seine Verhältnismäßigkeit.

„Die 2G-Pflicht samt den Kontrollen im Handel aufrecht zu erhalten, wäre also verfassungswidrig. Die Einführung der Impfpflicht und das Ende des Lockdowns für Ungeimpfte können daher nur das gleichzeitige Ende der 2G-Kontrollen im Handel bedeuten“, sagt der Handelsobmann.

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