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Donnerstag, 5. Dezember 2024
Editor's ChoiceHot!Über 270 Mio. Euro im ersten Fördercall

EAG-Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher starten am 23. März

Photovoltaik | Wolfgang Schalko | 15.03.2023 | |  Wissen
(© Wirli) Da das Interesse an Photovoltaik-Anlagen ungebrochen hoch ist, hat das Klimaschutzministerium das Budget für die Photovoltaikförderung im heurigen Jahr nochmals massiv aufgestockt. Insgesamt werden 2023 knapp 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet. In der ersten Runde stehen über 270 Millionen Euro zur Verfügung – der erste Fördercall startet am 23. März 2023 um 17 Uhr.

2023 bringt ein neues Rekord-Jahresbudget für PV und Stromspeicher: 328 Mio. Euro Förderung stehen über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zur Verfügung, weitere 268 Mio. Euro Zusatzbudget für nicht bedeckte EAG-Anträge über den Klima-und Energiefonds.

Privatpersonen, die eine klassische Aufdachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowattpeak beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Dafür muss bei der regulären Antragstellung über eag-abwicklungsstelle.at nur die Zustimmung erteilt werden, dass man sich für eine Weiterleitung der Daten an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds einverstanden erklärt. Dann werden die Anträge, die nicht über das EAG bedient werden können, automatisch weitergeleitet. Es ist also kein weiterer Antrag zu stellen.

Übersicht der Fördercalls:

  • März – Erster Fördercall von 23.3.-6.4.2023
  • Juni – Zweiter Fördercall von 14.6.-28.6.2023
  • August – Dritter Fördercall von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)
  • Oktober – Vierter Call von 9.10.-23.10.2023

Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt über das EAG Onlineportal auf eag-abwicklungsstelle.at. Die Anlagen werden nach der Engpassleistung in verschiedenen Förderkategorien unterteilt:

  • Kategorie A: 0 -10 kWp
  • Kategorie B: größer 10 – 20 kWp
  • Kategorie C: größer 20 – 100 kWp
  • Kategorie D: größer 100 kWp

In allen Kategorien ist es möglich, zusätzlich zur Photovoltaikanlage noch die Förderung eines Stromspeichers zu beantragen. Dieser muss mindestens über eine Kapazität von 0,5 kWh / kWp beantragter Engpassleistung verfügen. Es werden maximal 50 kWh gefördert. Speichererweiterungen können nicht gefördert werden.

Für die verschiedenen Kategorien gibt es unterschiedliche Reihungskriterien:

  • Kategorie A und ab heuer auch Kategorie B wird nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht, das heißt derjenige der zuerst ein Ticket zieht wird auch zuerst im Förderkontingent berücksichtigt (First come, first served-Prinzip).
  • In den Kategorien C und D wird als Erstreihungskriterium der Förderbedarf in € pro kWp herangezogen. Dieser ist vom Förderwerber zu bestimmen und im Rahmen der Antragsstellung bekannt zu geben. Bei gleichen Geboten, wird das Gebot, bei dem das Ticket früher gezogen wurde, vorgereiht.

Die Fördersätze sind im Jahr 2023 wieder nach den verschiedenen Kategorien gestaffelt:

  • Kategorie A: 285 Euro/kWpeak
  • Kategorie B: 250 Euro/kWpeak
  • Kategorie C: maximal 160 Euro/kWpeak
  • Kategorie D: maximal 140 Euro/kWpeak

Gefördert werden maximal 30% der förderfähigen Investitionskosten.

2023 bringt zudem Erleichterungen für Privatpersonen (=Verbraucher:innen nach dem KSchG):

  • Die Einreichung des Förderantrags ist ab jetzt auch nach Beginn der Arbeiten möglich. Der Erstantrag ist einzureichen, bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird.
  • Wenn vor Inbetriebnahme bereits ein gültiger Erstantrag gestellt wurde, ist eine erneute Einreichung des Förderantrags auch später (also nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde) möglich. Das dient vor allem als Erleichterung für Personen, die in der Vergangenheit einen gültigen Erstantrag gestellt haben, aber noch keine Förderung erhalten haben. Diese Personen können somit – nach gültigem Erstantrag – nicht nur mit dem Bau der Arbeiten beginnen, sondern auch die Anlage in Betrieb nehmen.
  • Diese Regelungen gelten nicht, wenn bereits vor dem 21. April 2022 mit den Arbeiten begonnen wurde.

Bundesinnungsmeister Andreas Wirth fand grundsätzlich lobende Worte für die neue Ausgestaltung des Förderrahmens, ortet aber dennoch Luft nach oben: Nach wie vor seien die Anträge kompliziert und gerade bei kleinen Anlagen müsse man sehr schnell sein – durch den aktuellen Run auf PV-Anlagen werde die bereitgestellte Summe wohl wieder nicht für alle Antragsteller reichen.

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