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Freitag, 26. April 2024
Zugang zu „facheinschlägigen“ Studien

WKW fordert Studium mit Lehrabschluss

Hintergrund | Dominik Schebach | 20.03.2023 | |  
Um die Lehre attraktiver zu gestalten, forderte WKW-Präsident Walter Ruck, dass ein Lehrabschluss in Zukunft auch ein Studium ermöglichen soll. Um die Lehre attraktiver zu gestalten, forderte WKW-Präsident Walter Ruck, dass ein Lehrabschluss in Zukunft auch ein Studium ermöglichen soll. (© Florian Wieser) Die Aufwertung der Lehre ist ein zentrales Thema, um mehr Nachwuchs zu gewinnen. Nun hat die Wirtschaftskammer Wien dazu einen neuen Vorschlag unterbreitet: Der Lehrabschluss soll auch als Studienberechtigung gelten – allerdings nicht unbeschränkt, sondern nur zu „facheinschlägigen Studien. Damit soll nach den Vorstellungen der WKW die Durchlässigkeit der beruflichen Bildung in Richtung tertiärer Ausbildung erhöht und der Bildungsweg Lehre aufgewertet werden.

Nach dem Abflauen der Corona-Pandemie steigen wieder die Zahlen der Lehranfänger. In den Wiener Betrieben gab es Ende Februar um 17,4% mehr Lehrlinge im ersten Lehrjahr als zum selben Zeitpunkt im Vorjahr– über alle Branchen. Allerdings weist der Ausbildungsweg noch immer ein wesentliches Manko auf: die mangelhafte Durchlässigkeit zum tertiären Bildungssektor. Denn mit dem Lehrabschluss alleine bleibt der Fachkraft der Zugang zu Fachhochschule und Universität verwehrt. „Ein gravierender Nachteil für den Bildungsweg Lehre, der viele Jugendliche dazu bewegt, sich eher für den schulischen Weg mit Maturaabschluss zu entscheiden – selbst dann, wenn ihre Stärken im praktischen Tun liegen und sie in einer Lehre am richtigen Platz wären“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

Ist-Zustand

Während eine Lehre nach der Matura jederzeit möglich ist und Maturanten als Lehrlinge in den Ausbildungsbetrieben sehr willkommen sind, ist das Erlangen der Hochschulreife nach einer Lehre mit einigem Aufwand verbunden. Dafür muss man derzeit die Matura absolvieren – entweder parallel zur Lehre (Berufsmatura) oder nach dem Lehrabschluss – oder eine Studienberechtigungsprüfung ablegen. Eine weitere Möglichkeit war es bisher, mit Lehrabschluss einen Akademischen Lehrgang zur beruflichen Weiterbildung mit Master-Abschluss (z.B. Berufsakademien des WIFI Wien) zu besuchen. Dies läuft wegen einer Gesetzesänderung im September 2023 jedoch aus.

Forderung

Die Wirtschaftskammer Wien fordert deshalb, dass die Lehrabschlussprüfung als Zugangsberechtigung für facheinschlägige Studien anerkannt wird, und nennt zwei Beispiele für eine mögliche Umstellung: Ein Lehrabschluss im Lehrberuf Metalltechnik mit Schwerpunkt Maschinenbautechnik soll zum TU-Studium Maschinenbau berechtigen. Ein Lehrabsolvent im Lehrberuf Informationstechnik – Schwerpunkt Betriebstechnik soll mit der Lehrabschlussprüfung auch die Berechtigung für das Studium Technische Informatik erhalten.

Welcher Lehrabschluss zu welchem Studium berechtigt, müsste allerdings in Abstimmung mit den Branchen sowie Universitäten und Fachhochschulen genau definiert und per Verordnung festgelegt werden. Zusätzlich müsste das Universitätsgesetz entsprechend angepasst werden. „Angesichts des massiven Fachkräftemangels muss alles getan werden, um die Lehre so aufzuwerten, dass sie von den Nachwuchsgenerationen als gleichwertiger und attraktiver Bildungsweg wahrgenommen wird. Die eingeschränkte Hochschulreife im Lehrabschlusszeugnis wäre dafür ein wichtiger Schritt, der zu einer höheren Qualifikation der Fachkräfte und letztlich zu mehr Studenten und Absolventen in den gefragten MINT-Sparten führen würde“, so Ruck.

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