EuGH: Dyson klagt auf Schadenersatz
2013 kam der Fall ins Rollen: Dyson klagte, dass die Energieverbrauchskennzeichnung auf Staubsaugern, also das Energielabel, irreführend ist, und bekam schließlich recht. Doch der britische Staubsaugerhersteller wollte auch Schadenersatz, was er bisher nicht bekam. Nun klagt Dyson auf Schadenersatz.Das Energielabel für kabelgebundene Staubsauger wurde im September 2014 in ganz Europa eingeführt. Dyson meinte jedoch, dass das Label in seiner ursprünglichen Form, die Verbraucher in die Irre führt und sah sich zudem ungerecht behandelt (elektro.at berichtete). Dyson forderte Schadenersatz von der EU-Kommission – ein jahrelanger Rechtsstreit folgte.
Bis heute hat Dyson keinen Schadenersatz bekommen und aus diesem Grund geht der Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun in die entscheidende Phase. Am Donnerstag begann die mündliche Verhandlung vor dem höchsten europäischen Gericht, wie eine Sprecherin mitteilte. Es geht um mehr als 176 Millionen Euro, wie deutsche Medien berichten. Mit einem Urteil wird frühestens in einigen Monaten gerechnet.
Kommentare