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Mittwoch, 4. Dezember 2024
Editor's ChoiceErfolg

@-Insider: Förderung für Gebäudeautomatisierung

Energiezukunft E-Technik | Dominik Schebach | 22.08.2023 | |  
Robert Pfarrwaller freut sich über einen wichtigen Erfolg bei der Gebäudeautomatisierung. Robert Pfarrwaller freut sich über einen wichtigen Erfolg bei der Gebäudeautomatisierung. Sehr erfreut zeigt sich Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller über den jüngsten Erfolg: Es wurde eine Förderung für Gebäudeautomatisierung vom Bundesministerium für Klimaschutz erreicht. Für Pfarrwaller ist dies ein wichtiger Meilenstein, wie er im jüngsten @-Insider an die Mitglieder des Gremiums schreibt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist ein Meilenstein gelungen: es wurde eine Förderung für Gebäudeautomatisierung vom BMK erarbeitet!

Gemeinsam mit dem FEEI, dem OVE und der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker haben wir unzählige Termine wahrgenommen, um an diversen relevanten Stellen das Einsparpotenzial durch moderne Gebäudetechnologien zu erklären und deren Notwendigkeit deutlich zu machen. Mit den ebenfalls gemeinsam in Auftrag gegebenen Studien beim AIT und IWI konnten wir belegen, dass die Gebäudesteuerung einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet und dass bei einer Förderung von Investitionen in Gebäudeautomation beinahe die Hälfte des Förderbudgets über gesamtwirtschaftliche Wirkungseffekte wieder an das öffentliche Budget zurückfließt.

Nähere Details zur Förderung finden Sie in diesem Infoblatt, aus welchem wir beispielhaft folgende Punkte entnommen haben, um Ihnen einen raschen, groben Überblick zu geben:

Gefördert werden Maßnahmen zur Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssysteme (BACS – building automation and control systems) in bestehenden Gebäuden mit überwiegend betrieblicher Nutzung (Nicht-Wohngebäude).

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, juristische Personen öffentlichen Rechts (z.B. Gebietskörperschaften, Universitäten, Sozialversicherungen, …) sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Die Bruttogeschoßfläche (BGF) des von der Automatisierung umfassten Gebäudes muss im Bestand mindestens 1.000 m² betragen. Das Gebäude muss überwiegend betrieblich (für Nicht-Wohnzwecke) genutzt werden. Die Mindestinvestitionskosten für die Gebäudeautomatisierung betragen zumindest 100.000 Euro. Für Bildungseinrichtungen liegt diese Grenze bei 50.000 Euro.

Es gibt derzeit noch einige Unklarheiten zu den Details der Förderung. Gemeinsam arbeiten wir an weiteren Verbesserungen und auch für die Branche wichtigen Nachschärfungen und werden Sie auf dem Laufenden halten.

Wir bedanken uns bei allen Mitstreiter:innen, die für die Notwendigkeit der Einführung einer Förderung für Gebäudeautomatisierung gekämpft haben. Selbstverständlich ist uns dieser Erfolg aber nicht genug: Gebäudeautomatisierung ist auch im privaten Wohnbau ein Muss, da auch dort bei entsprechender Nutzung moderner Gebäudetechnologien enormes Energieeinsparpotenzial vorhanden ist. Wir werden daher nicht müde, dieses Thema auch für den privaten Wohnbau weiterzuverfolgen, freuen uns aber über diesen ersten Erfolg für unsere Branche!

Ihr Bundesgremialobmann
Robert Pfarrwaller

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