Spezielle GSVG-Gutschriften für niedrige und mittlere Einkommen

Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen ab 2022 (§ 27f GSVG)
Diese Gutschrift wurde als Entlastungsmaßnahme beschlossen und steht ab 2022 jenen zu, die am 31. Mai des jeweiligen Jahres in der GSVG-Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert sind. Im dritten Quartal wird diese Gutschrift auf der Beitragsvorschreibung gebucht. Da diese Gutschrift die Ausgaben für Krankenversicherungsbeiträge vermindert, wirkt sie gewinnerhöhend.
Außerordentliche Gutschrift für 2022 (§ 398a GSVG)
Diese nur im Jahr 2022 gewährte Gutschrift ist eine Maßnahme zum Teuerungsausgleich und wurde in der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2022 gutgeschrieben. Beträgt das Einkommen im Jahr 2022 weniger als 24.500 Euro, dann ist diese Gutschrift steuerfrei.
Übersteigt das Einkommen diese Grenze, dann rechnet das Finanzamt diesen Bonus bei der Veranlagung automatisch zum Einkommen hinzu, wodurch er versteuert wird. Da die allfällige Versteuerung automatisch erfolgt, darf diese Gutschrift weder als Einnahme noch als Kürzung der Ausgaben in der Buchhaltung erfasst werden. Der Betrag dieser außerordentlichen Gutschrift ist in FinanzOnline unter Datenübermittlung ersichtlich.
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