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Sonntag, 28. April 2024
Aufatmen bei den Erneuerbaren: Wichtiger Energiewende-Baustein in der Zielgeraden

Neues ElWG geht in Begutachtung

Photovoltaik Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 16.01.2024 | |  Wissen
Für Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ist der ElWG-Entwurf „der nächste Schritt am Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem.” Für Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ist der ElWG-Entwurf „der nächste Schritt am Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem.” (© BMK) Nach langem Warten wurde nun endlich der Begutachtungsentwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) vorgelegt. Damit sollen die Rechte zur Eigenversorgung mit Strom ausgeweitet und die neun Landes-Elektrizitätsgesetze durch ein Bundesgesetz abgelöst werden. Seitens der Erneuerbaren und auch der E-Wirtschaft wird der Entwurf grundsätzlich begrüßt, zugleich werden aber noch Nachbesserungen gefordert.

Wie das Klimaschutzministerium festhält, schaffe das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt und bringt klare Regeln für den gezielten und schnellen Ausbau der Stromnetze.

Künftig werden auch die regionalen Verteilnetzbetreiber zur Vorlage von zehnjährigen Ausbauplänen verpflichtet. Zudem soll es künftig mehr Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten geben. Auch die Möglichkeiten zur Eigenversorgung mit grünem Strom werden weiter ausgebaut und besser abgesichert sowie die Rechte von Endkunden gestärkt – beispielsweise kann die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft durch den Lieferanten künftig nicht mehr unterbunden werden.

„Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die Energiewende unerlässlich. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz schaffen wir nun bessere Regeln für den Ausbau. Künftig braucht es auch auf der regionalen Ebene langfristige Entwicklungspläne für die Netze, wir erleichtern den Anschluss für neue, grüne Kraftwerke und wir stärken die Rechte der Kunden. Ein rundes Paket und der nächste Schritt am Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem für unser Land“, freut sich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Und Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher ergänzt: „Der rasche Ausbau der Energie-Infrastruktur ist entscheidend für Unternehmen als auch für Konsumenten. Wir müssen gerade jene Maßnahmen unterstützten, die Unternehmen sowie Konsumenten setzen, um die Energiewende gemeinsam voranzutreiben. Mit dem Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz erreicht die Bundesregierung die wichtige Modernisierung des Strommarktes und setzt die nächsten Schritte bei der Energiewende. Das Gesetz schafft einen klaren zukunftsorientierten Rechtsrahmen für die Speicherung, die Erzeugung, und den Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen. Außerdem wird verbesserte Transparenz in Bezug auf Netzanschlusskapazitäten und die Datenverwaltung hergestellt, was wiederum Unternehmen sowie Konsumenten zugutekommt. Mit dem Begutachtungsstart des Gesetzes wird eine Arbeitsgruppe aus den zuständigen Ministerien und Sozialpartnern eingerichtet, die ein neues Modell aus Grundversorgung und Sozialtarif erarbeiten soll.“

Das ElWG ging am Freitag für sechs Wochen in Begutachtung – in dieser Zeit kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nach Beschlussfassung als Regierungsvorlage soll der Gesetzesentwurf rasch an den Nationalrat übermittelt werden. Zur Beschlussfassung im Parlament ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Mit dem Begutachtungsstart wird zudem eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den zuständigen Ministerien, Sozialpartnern und der Energiebranche eingerichtet, die ein neues Modell der Grundversorgung unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte (Sozialtarif) erarbeiten soll. Dort sollen auch Weiterentwicklungen bei den Vorgaben für die Änderung von Preisen durch die Stromversorger diskutiert werden.

Das neue ElWG soll das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) ablösen. Es ist Teil eines Gesetzespakets bestehend aus einem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), einem Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) und einer Novelle des Energie-Control-Gesetzes (E-ControlG). Der Gesetzesentwurf und weitere Infos sind abrufbar unter: https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/ElWG-EnDG_E-ControlG.html

Vera Immitzer, Geschäftsführerin von Photovoltaic Austria, sieht einen grundsätzlich gelungenen ElWG-Entwurf, der aber dennoch einige Nachbesserungen erfordere. © Thomas Unterberger

Stellungnahmen dazu können bis zum 23. Februar 2024 per E-Mail an vi-4@bmk.gv.at eingebracht werden.

PV Austria: Wichtiger Entwurf, Nachbesserungen im Detail notwendig

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) zeigt sich erfreut über den nun vorliegenden Entwurf des neuen ElWG: „Mit der Modernisierung des E-Wirtschaftsgesetzes wird eine nachdrückliche Forderung von uns als Verband endlich erfüllt. Wir sehen den vorliegenden ElWG-Entwurf als wichtige Basis für die Photovoltaik-Branche und den weiteren PV-Ausbau“, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. Man müsse allerdings den Entwurf gemeinsam mit der Branche genau unter die Lupe nehmen: „Wir als Verband werden den Entwurf in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Branche analysieren und darauf aufbauend Stellung beziehen. Die Zeit der Begutachtung ist entscheidend, um wertvolle Rückmeldungen aus der Praxis zu sammeln und konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.“

Inhaltlich berücksichtige der Gesetzesentwurf viele wichtige Anliegen der Branche, die der Branchenverband seit langem fordert – etwa Regelungen für flexible Anschlusskonzepte, Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten und die verbindlich umzusetzenden Verteilernetzausbaupläne. Trotz erfolgreicher Einbindung vieler wichtiger Punkte bestehe aber noch Raum zur Optimierung, um eine langfristige Grundlage für die Stromnetzwende und damit den kräftigen Ausbau der Photovoltaik im kommenden Jahrzehnt zu schaffen. Dies betreffe insbesondere den gesetzlichen Rahmen rund um den flexiblen Netzzugang.

„Das Klimaschutzministerium hat gute Arbeit geleistet, alle Akteure haben viel Arbeit in den Entwurf gesteckt, um eine zukunftsweisende Gesetzgebung zu ermöglichen“, lobt Immitzer. Daher dürfe der vorliegende, gelungene Entwurf nicht im Zuge der umfassenden Begutachtung verwässert werden. Nach Begutachtungsende sei ein zielstrebiger Gesetzeserlass und die breite Zustimmung aller politischen Parteien wichtig: „Das ElWG stellt die Weichen für eine moderne und zeitgemäße Strominfrastruktur und ist viel zu wichtig für die Energiewende, um auf politischer Bühne zu versauern. Daher müssen wir für eine saubere und leistungsfähige Energiezukunft in Österreich alle an einem Strang ziehen“, appelliert Immitzer an die Politik. Die PV-Branche brauche das Inkrafttreten des Gesetzes vor dem Sommer 2024. „Nur so können wir größere Photovoltaikprojekte im Jahr 2024 ermöglichen und den Ausbau der Photovoltaik in Österreich vorantreiben.” Dieser Ausbau sei dringend notwendig, um die Energiewende zu schaffen – und die Energiewende wiederum könne nur mit einer Stromnetzwende funktionieren.

Mehr Infos sowie die Forderungen der PV-Branchenvertretung im Detail gibt’s unter: https://pvaustria.at/elwg-forderungen/

IG Windkraft hofft auf rasche Umsetzung

Stefan Moidl, Geschäftsführer IG Windkraft, will nach eingehender Analyse die Brancheninteressen in die Begutachtungsphase einbringen.

„Die Windbranche ist hoch erfreut, dass das ElWG nun endlich in Begutachtung gesendet wird“, freut sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, und weist darauf hin, dass ein richtig ausgestaltetes ElWG für die Energiewende und die Versorgungssicherheit Österreichs von entscheidender Bedeutung ist. „Nach einer detaillierten Analyse werden wir uns gerne während der Begutachtung einbringen und hoffen, dass dieses wichtige Gesetz in geeigneter Form in den nächsten Monaten zügig im Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossen wird.“

Folgende zentrale Punkte müssen in diesem Gesetz aus Sicht der IG Windkraft gut geregelt werden:

  • Bedarfsgerechter und rascher Netzausbau
  • Klare und transparente Regeln zum Netzanschluss
  • Netzentgelte – Netzanschluss und laufende Entgelte
  • Rechte und Pflichten der Erzeuger
  • Stärkung der Möglichkeiten dezentraler Versorgung: Direktleitungen, Energiegemeinschaften
  • Gesetzliche Verankerung regulatorischer Details (Zählpunkte und virtuelle Zählpunkte)
  • Vorgaben zum Netzengpassmanagement

E-Wirtschaft begrüßt Start der Begutachtung

„Ziel ist die Schaffung einer modernen Rechtsgrundlage, die es uns ermöglicht den bevorstehenden Erneuerbaren-Ausbau erfolgreich zu bewältigen, neue Akteure in das System einzubinden und in einigen wichtigen Bereichen wieder Rechtssicherheit herzustellen“, erklärt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft. „Um die Energiewende zu schaffen, brauchen wir ein modernes Marktmodell, das den Aufbau einer klimaneutralen Stromversorgung unterstützt.“

Die E-Wirtschaft begrüßt den Gesetzesentwurf, doch brauche es aus Sicht von Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, noch einige wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen.

Grundsätzlich begrüßt die E-Wirtschaft den nun veröffentlichten Vorschlag des ElWG in weiten Teilen als wichtige Arbeitsgrundlage. „Wir warten schon lange auf den offiziellen Entwurf und freuen uns, dass in dieser Gesetzgebungsperiode noch wichtige Rahmenbedingungen für den notwenigen Umbau des Stromsystems beschlossen werden“, sagt Schmidt. Insbesondere den deutlichen Schritt in Richtung einer stärkeren Bepreisung der Leistung gegenüber der Arbeit bei den Netztarifen und die Definition neuer Marktpartner werden in einer ersten Einschätzung als positiv gewertet. Weiters begrüßt die Branche die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Grundversorgung, Sozialtarif und Lieferbedingungen – also die Frage, wie Vertragsbedingungen zwischen Stromlieferanten und Kunden gestaltet werden müssen. „Wir hoffen sehr, dass wir bei diesem wichtigen Thema rasch zu Ergebnissen kommen und bald Vorschläge auf dem Tisch liegen, die ein rechtssicheres Umfeld für Kunden und Lieferanten schaffen.“

Kritisch wird hingegen die weitreichende Bündelung von Kompetenzen in der Regulierungsbehörde gesehen. Insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Tarifierung sollten vom Gesetzgeber grundsätzliche Leitlinien vorgegeben werden, an denen sich die Regulierungsbehörde und die Netzbetreiber künftig orientieren können.

In diesem Zusammenhang fordert die Branche auch eine Anpassung diverser sehr kurzer Fristen. „Allein auf dem Papier wird man den Netzausbau nicht beschleunigen können. Angesichts des beispiellosen Booms im Bereich PV arbeiten die Netzbetreiber bereits jetzt am Limit“, so Schmidt. „Eine echte Beschleunigung würden schnellere Verfahren, kürzere Lieferzeiten von Komponenten und breitere öffentliche Unterstützung für Netz-Projekte bringen“, sagt Schmidt.

Die erstmalige Beschränkung der Einspeiseleistung begrüßt die Branche, hält die Regelung aber für nicht ausreichend. „PV-Anlagen etwa erreichen ihre maximale Leistung nur wenige Stunden im Jahr – die Netze auf allen Ebenen für diese seltenen Spitzen auszubauen, ergibt volkswirtschaftlich wenig Sinn und würde sich umgehend in höheren Netztarifen niederschlagen.“, sagt Schmidt. „Gerade im Sinne eines forcierten Ausbaus sollten wir uns gut überlegen, wie wir die knappe Ressource Netzkapazität bestmöglich nutzen.“

Auch in anderen Bereichen muss aus Sicht der Branche noch nachgebessert werden: Durch die Bereitstellung von Flexibilität ermöglichen Pumpspeicher und andere Speichersysteme die Integration von PV-Anlagen und Windkraftwerken in das Stromsystem. Um Anreize für Investitionen in diese Anlagen zu setzen, sollten im ElWG Speicher von Netzentgelten befreit werden – bereits bestehende Regelungen sollten technologieneutral umgestaltet werden und einen langfristig gültigen Rahmen setzen. Auch im Hinblick auf die Situation in Nachbarländern bräuchte es eine entsprechende Entlastung, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

 

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