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Samstag, 27. April 2024
Klimaschutzministerium veröffentlicht sehnlichst erwarteten EAG-Verordnungen

150 Mio. Euro Investitionsförderung in Erneuerbare für 2024

Energiezukunft | Dominik Schebach | 15.03.2024 | |  
Nach der Streichung der Umsatzsteuer für kleinere, private Anlagen betrifft die Verordnung zu den Investitionszuschüssen nun vor allem größere PV-Anlagen von Unternehmen. Nach der Streichung der Umsatzsteuer für kleinere, private Anlagen betrifft die Verordnung zu den Investitionszuschüssen nun vor allem größere PV-Anlagen von Unternehmen. (© Wien Energie) Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zeichnet den Weg zur österreichischen Energiewende bis 2030 vor. Für die praktische Umsetzung der darin vorgesehenen Förderungen hat das Klimaministerium heute, Freitag, die bisher fehlenden Verordnungen für die Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht. Der erste von drei Calls für die Förderung von PV-Anlagen für Unternehmen startet am 15. April.

„Wir sind beim Ausbau von Ökostrom auf einem guten Weg, wir konnten heuer bereits 85% unseres Stromverbrauches aus Erneuerbaren decken. Und das während der Wintermonate. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren waren wir zu diesem Zeitpunkt nur bei rund 50 bis 60%“, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler anlässlich der Veröffentlichung der beiden Verordnungen. „Diesen Erfolgsweg gehen wir konsequent weiter. Für kleinere, private Photovoltaik-Anlagen gilt: null Prozent Umsatzsteuer, null Prozent Bürokratie. Die Invest- und Marktprämien-Förderungen richten sich nun in erster Linie an Unternehmen, die mit meist größeren Anlagen eine entscheidende Rolle in der Energiewende spielen.“

Investitionszuschuss

Die Verordnung zu den Investitionszuschüssen regelt die Förderung für PV-Anlagen bis zu 1000 kWp. Durch die Verbesserung des Fördersystems entfällt seit dem 01.01.2024 die gesamte Umsatzsteuer auf private Photovoltaikanlagen bis 35 kWp. Damit ist seit heuer für Private kein Förderantrag mehr erforderlich. Daher richtet sich der Investitionszuschuss in erster Linie an Unternehmen, die einen Beitrag zur Energieunabhängigkeit leisten wollen.

Für das Jahr 2024 stehen 150 Millionen Euro für den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Verfügung, davon 135 Mio. Euro für Photovoltaikanlagen, 10 Mil. Euro für Wasserkraft, 4 Mil. Euro für Biomasse und 1 Mio. Euro für Windkraft. Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen für kleinere PV-Anlagen fixe Förderbeträge pro kWp fest. Für Anlagen bis 10 kWp sind das 195 Euro/kWp, für Anlagen zwischen 10-20 KWp 185 Euro/kWp. Für Anlagen über 20 kWp wird die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben. Davon erhofft sich der Gesetzgeber eine besonders zielgerichtete Förderung – zum Zug kommen jene Anlagen, welche den geringsten Förderbedarf haben.

2024 wird es drei Calls für die PV-Förderung geben: Von 15. bis 29. April, 12. bis 26. Juni und 7. bis 21. Oktober.

Marktprämie für Strombedarf von 1,3 Millionen Haushalten

Mit der Marktprämienverordnung wird der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen unterstützt. In der neuen Marktprämienverordnung werden die Fördervolumina nochmal deutlich erhöht. Für die Jahre 2024 und 2025 steht ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.850 MW für PV, 1.082 MW für Windkraft, rund 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für die Wasserkraft zur Verfügung. Anders als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall niedriger Marktpreise wird die Differenz zum per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis ausgeglichen. Dies gewährleistet den Unternehmen langfristig einen stabilen Investitionsrahmen. Die PV- und Windanlagen, die durch diese Verordnung insgesamt gefördert werden können, erzeugen laut Ministerium jährlich 4,5 TWh heimischen Ökostrom. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 1,3 Millionen Haushalten. Die ersten Ausschreibungen zur Marktprämienverordnung werden im Mai 2024 starten.

Nähere Details zu den Förderungen finden sich auf eag-abwicklungsstelle.at

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