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Freitag, 26. April 2024
WKO: Problemfeld Festplattenabgabe

Der wahre Tatort ist die Cloud

Hintergrund | Dominik Schebach | 27.04.2012 | Downloads | |  Archiv
Bei der URheberrechts-Enquete vertrat Gremialobmann Wolfgang Krejcik die Position des Handels: Hauptergebnis - Die Festplattenabgabe bleibt eine Ersatzhandlung. Die wahren Urheberrechtsverletzungen passieren in der Cloud. Bei der URheberrechts-Enquete vertrat Gremialobmann Wolfgang Krejcik die Position des Handels: Hauptergebnis - Die Festplattenabgabe bleibt eine Ersatzhandlung. Die wahren Urheberrechtsverletzungen passieren in der Cloud.

Eine prominent besetzte Enquete zum „Schutz geistigen Eigentums“ im Parlament, hat die Positionen von Künstlern und Handel zur Festplattenabgabe aufeinander prallen lassen. Die Positionen waren weitgehend bekannt, ermutigend aus Sicht des Gremiums ist allerdings, dass es nun zumindest ein Gesprächsangebot von Justizministerin Beatrix Karl an die WKO gibt. Eines wurde auch klar, die eigentliche Urheberrechtsverletzung passiert „unerreichbar“ in der Cloud.

120 Teilnehmer nahmen an der Enquete teil. Vor allem die anwesenden Künstler forderten von der anwesenden Justizministerin lautstark eine Festplattenabgabe ein – ungeachtet der Tatsache, dass der von HP geführte Musterprozess in der ersten und zweiten Instanz bereits im Sinne der Gremiums entschieden wurde. Offenbar wird befürchtet, dass auch der OGH für die Künstler negativ entscheidet. Ein Endurteil wird für Juni 2012 erwartet.

„Es sei daher ganz einfach „Pflicht“ für den österreichischen Staat, für eine gerechte und ausreichende Vergütung für alle Künstler Sorge zu tragen, dies sei keine Bitte, sondern ein berechtigtes Verlangen“, lautet daher die Hauptforderung der Künstler. Für den österreichischen Handel vertrat Gremialobmann Wolfgang Krejcik die Position, dass die ausländische Versandfirmen keinerlei Abgaben leisten und damit der österreichische Wirtschaftsstandort existentiell gefährdet ist. Für den österreichischen Konsumenten ist der Preis der Ware wichtig, nicht jedoch, wer oder was beim Kauf unterstützt wird. Besondere Nervosität hat doch auch die Aussage von Frau Unterrichtsministerin Dr. Schmied erzeugt, eine gesetzliche Festplattenabgabe innerhalb von zwei Monaten durchzuziehen.

Es wird allerdings nicht so heiß gegessen, wie gekocht. So gibt es zumindest jetzt ein Gesprächsangebot aus dem Justizministerium,  auf dass eine gesetzliche Abgabe nur nach ausgiebigen Konsultationen und Beratungen mit den betroffenen Wirtschaftskreisen komme. Auch wurde die Problematik der internationalen Anbieter, die keine Gebühren abführen, anerkannt.

Diese Enquete brachte jedoch auch als Hauptergebnis, dass die Werke von Künstlern in Tauschbörsen, Google etc. als Lockvogel verwendet werden, um durch hohe Werbeeinnahmen Geld zu „scheffeln“. Es sei aber für Künstler oder ihre Verwertungsgesellschaften unmöglich, bei diesen Portalen eine Vergütung zu erhalten bzw. die Möglichkeit von Raubkopien abzustellen. Eine Festplattenabgabe wird daher nur eine temporäre Ersatzgeldquelle sein können, die wahren Aktionen, die die Künstler in ihrer Existenz gefährden, finden in der „Cloud“ statt, also im Internet, wobei hier sicher nur der geringere Teil auf der Festplatte gespeichert wird. Auch solle man den Konsumenten aufklären und überzeugen, da sich bei ihm eine Gratismentalität breit gemacht hat, die die Durchsetzung einer Gebühr sehr schwierig ersch einen lässt. Die „Raubkopie“ nähere sich in der Eigenschaft für den Konsumenten der „Privatkopie“, die durch eine Abgabe ja legalisiert wird.

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