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Freitag, 26. April 2024
Unabhängige Musikproduzenten: Volle Unterstützung für Festplattenabgabe

Verteilungsgerechtigkeit sicherstellen???

Hintergrund | Die Redaktion | 17.10.2012 | |  Archiv
Die VMTÖ macht weiter für die Festplattenabgabe Stimmung. Die VMTÖ macht weiter für die Festplattenabgabe Stimmung.

Musikschaffende demonstrieren heute für die gesetzliche Verankerung der sogenannten "Festplattenabgabe" mit einem Marsch vom Wiener Schwarzenbergplatz zu den Zentralen von Arbeiter- und Wirtschaftskammer in Wien Wieden. Passend dazu macht der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten Österreichs in einer Presseaussendung für seine Sache Stimmung. "Volle Unterstützung für Festplattenabgabe, Verteilungsgerechtigkeit sicherstellen!" - so der Titel. Hier finden Sie die ungekürzte Meinungsmache.

Im gesamten Wortlaut der Presseaussendung heißt es:


„Dieses pauschale Lizenzentgelt für Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke auf Speichermedien in elektronischen Geräten ist keine neue Erfindung, sondern muss als zeitgemäße Ausformung der altbewährten „Leerkassettenvergütung“ betrachtet werden, welche seit den 70er-Jahren auf bespielbare Datenträger eingehoben wird – früher waren das Musikkassetten, heute bespielbare CDs und DVDs. Die Zeiten haben sich geändert, heute werden audio-visuelle Dateien überwiegend auf mobilen und stationären elektronischen Geräten gespeichert. Da die Hersteller solcher Geräte sich mit allen juristischen Mitteln gegen dieses faire Lizezentgelt wehren, ist eine gesetzliche Verankerung unumgänglich, der VTMÖ unterstützt diese Forderung in vollem Umfang“, heißt es in einer Aussendung des Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten Österreichs.

Begründung: Marktuntersuchungen haben ergeben, dass auf einem Großteil der im privaten Gebrauch befindlichen Festplatten erhebliche Anteile des Speicherplatzes mit urheberrechtlich geschützten audio-visuellen Dateien belegt sind, welche wiederum zu einemerheblichen Teil nicht legal erworben wurden. Wer dies bezweifelt, kann diesen Umstand durch eine kurze Umfrage im privaten Umfeld überprüfen. KomponistInnen, TexterInnen, InterpretInnen und ProduzentInnen haben ein Recht darauf, für die Nutzung ihrer durch das Urheberrecht geschützten Werke ein angemessenes Entgelt zu erhalten – so wie jeder andere Berufsstand ebenfalls ein Recht auf angemessene Entlohnung der geleisteten Arbeit hat.“

Darüberhinaus stellt der österreichische Independent-Verband aber
auch fest, dass solche pauschalen Entgelte durch Verwertungsgesellschaften kollektiv vereinnahmt werden. Daher ist die Verteilungsgerechtigkeit in den Verwertungsgesellschaften und deren Transparenz dringend zu erhöhen. Diese Transparenz muss auch für die Verwendung der Mittel aus den SKE-Fonds (Fonds für soziale und kulturelle Projekte) aller österreichischen Verwertungsgesellschaften gelten, denn 50% der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung (und zukünftig auch aus der Festplattenabgabe) müssen laut Verwertungsgesellschaftengesetz in diese Fonds eingebracht werden.“


Anmerkung der E&W: Dass eine Festplattenabgabe für die Branche einen Verlust der  Wettbewerbsfähigkeit bedeutet, wird natürlich vom betreffenden Verband nicht erwähnt.

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