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Dienstag, 30. April 2024
Missbrauchs-Vorwurf

ARA möchte Bedenken zerstreuen

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 12.09.2013 | |  Archiv
Die ARA verteidigt sich erneut gegen die Kartellvorwürfe und betont, dass die Wettbewerbsprüfung der EU-Kommission noch nicht abgeschlossen sei. (Foto: ARA) Die ARA verteidigt sich erneut gegen die Kartellvorwürfe und betont, dass die Wettbewerbsprüfung der EU-Kommission noch nicht abgeschlossen sei. (Foto: ARA)

Der Altstoff Recycling Austria AG wird ja der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen, nun verteidigt sich die ARA erneut gegen die Kartellvorwürfe und betont, dass die Wettbewerbsprüfung der EU-Kommission weiter im Laufen und noch zu keinem Abschluss gekommen sei. Zudem sei die ARA „nach wie vor zuversichtlich, die vorgebrachten Bedenken zerstreuen zu können“.

ARA Vorstand Christoph Scharff: „Die ARA ist das vielleicht am besten geprüfte Unternehmen Österreichs. Wir haben das stets begrüßt, weil wir uns rechtskonform verhalten und durch die Prüfungen mögliche Zweifel ausgeräumt werden konnten. Auch die nun vorgebrachten Themen sind nicht neu, und wir werden unsere Argumente auch der EU-Kommission ausführlich darlegen.“ Tatsächlich wurde die ARA mehrfach von den zuständigen österreichischen Behörden und auch der EU geprüft. Die letzte Prüfung der EU-Kommission wurde von der ARA selbst beantragt und führte im Jahr 2003 zu einer Freistellung.

Zu aktuellen Medienberichten meint Scharff: „Zu diesem Zeitpunkt über Strafzahlungen zu spekulieren, entbehrt schon mangels Verstoß jeder Grundlage. Außerdem wären diese in unserem Fall grundsätzlich sinnwidrig: Die ARA ist ein Non-Profit-Unternehmen. Strafzahlungen wären daher keine Gewinnabschöpfung, sondern eine direkte Belastung unserer Kunden und müssten daher letztlich von den Konsumenten getragen werden.“ Zur Erklärung: Die ARA arbeitet insofern nach einem Non-Profit-Prinzip, als sie sich die erwirtschafteten Überschüsse aus Lizenzeinnahmen nicht in die eigene Tasche steckt, sondern die Entsorgungstarife für ihre Kunden senkt.

„Wir weisen jegliche Anschuldigungen vehement zurück!“

Wie die ARA betont, bekennt sie sich zum Wettbewerb im Haushaltsbereich, den die jüngste Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) regelt. In einem Schreiben wird weiters hervorgehoben: „Die ARA weist auch jegliche Anschuldigungen vehement zurück, die bisherige Marktsituation habe zu überhöhten Preisen geführt.“ Scharff erklärt abschließend „Wir haben unsere Tarife seit 1995 um 59% gesenkt. Unter anderem deshalb, weil wir den Wettbewerb in der Entsorgungsbranche durch Ausschreibungen voll genutzt haben. Diese Erfolgstory, ermöglicht durch das Non-Profit-Prinzip, ist einfach nicht wegzudiskutieren.“

Strafe in Millionenhöhe?

Wie Die Presse (in Bezug auf die Wiener Zeitung) schreibt, steht die ARA vor einer EU-Strafzahlung in Höhe von bis zu 18 Millionen Euro bzw. 10% des Umsatzes. Nach einer Hausdurchsuchung im Herbst 2010 und einer fast dreijährigen Prüfung habe die EU-Kommission in drei Punkten festgestellt, dass die ARA ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Konkret gehe es dabei um drei Vorwürfe: Die ARA habe anderen den Zugang zum Sammelsystem im Haushaltsbereich verweigert. Sie habe Nicht-Mitgliedsbetrieben durch vertragliche Kostenrisiken den Zugang erschwert. Und sie habe den Markt für gewerbliche Verpackungen abgeschottet.

Übrigens: Die ARA hat – mit ihrem 1993 erfundenen System – beim Gewerbemüll einen Marktanteil von 90%, im Haushaltsbereich sind es 80%.

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