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Sonntag, 28. April 2024
Aufregung

„Vermehrte Anfechtungen wegen Benachteiligungsabsicht“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 13.05.2015 | |  Archiv
(Bild: Uwe Schlick/ pixelio.de) (Bild: Uwe Schlick/ pixelio.de)

Wie Kreditversicherer Prisma informiert, sorgt die deutsche Rechtsprechung derzeit für Aufregung in den österreichischen Finanzabteilungen. Es kommt zu vermehrten Anfechtungen wegen Benachteiligungsabsicht, die vom Gesetzgeber eigentlich als Ausnahmeregelung gedacht waren. Prisma reagiert nun mit einem neuen Versicherungs-Produkt, das unabhängig von anderen Verträgen abgeschlossen werden kann und die Anfechtung von Zahlungen, die bis zu zehn Jahre zurückliegen, deckt.

Prisma Vorstand Ludwig Mertes erläutert das unterschätzte Risiko anhand eines Beispiels: „Stellen Sie sich vor, Sie stehen als Lieferant in langer Geschäftsbeziehung zu einem Kunden. Man kennt sich, man vertraut einander. Doch der Markt verändert sich. Wirtschaftskrisen, Währungsschwankungen, geänderte Rahmenbedingungen – und plötzlich wird dieser langjährige Kunde insolvent. Sie sind persönlich betroffen, Ihre Rechnungen wurden aber trotz der einen oder anderen Mahnung bezahlt.
Einige Zeit später: Ein Brief vom Masseverwalter, der nun die Geschäfte Ihres einstigen Kunden führt. Er fordert Sie auf, 150.000 Euro zurück zu zahlen. Sie wären in den letzten Monaten vor Insolvenz vom damaligen Geschäftsführer unrechtmäßig begünstigt worden. Andere Gläubiger hätten jetzt das Nachsehen. Dies sei nicht rechtens gewesen. Unter Berufung auf Anfechtungstatbestände im Insolvenzrecht werden Sie aufgefordert, binnen 14 Tagen das Geld aus den damals abgewickelten Geschäften zurück zu zahlen.“

Wie Prisma erklärt, war die Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht vom Gesetzgeber als Ausnahmeregelung gedacht. „Sie wurde eingeführt, damit man Zahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückholen kann, wenn ein besonders verwerfliches Verhalten vorliegt: wenn nämlich der Schuldner vorsätzlich andere Gläubiger benachteiligt hat und der begünstigte Gläubiger diesen Vorsatz kannte.“ Mertes: „Es kommt ja durchaus vor, dass zwischen Lieferant und Kundenunternehmen ein Freundschaftsverhältnis besteht und man vor dem `Untergang´ nahestehende Personen bedient und dabei in Kauf nimmt, dass andere Gläubiger benachteiligt werden.“

Laut Prisma ist die kritische Phase für Anfechtungen im Normalfall sechs Wochen bis sechs Monate vor der Insolvenz: „Die Frist von zehn Jahren ist für besondere Ausnahmefälle gedacht, diese Art der Insolvenzanfechtung wird derzeit aber vor allem in Deutschland immer häufiger eingesetzt. Dort hat der Bundesgerichtshof eine Judikatur entwickelt, die etwa bereits bei Ratenzahlungsplänen die Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht zulässt: Der Abschluss des Ratenzahlungsplan wird bereits als ein Indiz für Zahlungsunfähigkeit gewertet, und ein Schuldner der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handle in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz.“

Abhilfe

Eine unhaltbare Situation fanden die Prisma Experten und haben das Thema für Österreich analysiert und berechnet. Mit April wird nun ein neues Versicherungsprodukt auf den Markt gebracht: „Prisma.Veto deckt weiter als alle Produkte, die derzeit am Markt sind„, erklärt Mertes. „Unsere Polizze kann außerdem von allen betroffen Unternehmen abgeschlossen werden – unabhängig davon ob sie schon unsere Kunden sind oder nicht.“
Die Versicherung kann unabhängig von anderen Verträgen abgeschlossen werden und deckt laut Anbieter die Anfechtung von Zahlungen, die bis zu zehn Jahre zurückliegen. „Prisma kommt auch für jene Kosten auf, die durch die rechtliche Prüfung und Abwehr einer geltend gemachten Insolvenzanfechtung entstehen. Sollte der Insolvenzverwalter zusätzlich Zinsen für die Zeit seit der angefochtenen Zahlung verlangen, dann ist auch dieser Betrag im Prisma-Produkt inkludiert“, sagt Mertes.

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