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Montag, 29. April 2024
Der Handelsverband fordert

Ausnahmenausweitung bei der Registrierkassenregelung

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.07.2015 | |  Archiv
Der Handelsverband fordert eine Ausnahmenausweitung bei der Registrierkassenregelung. (Foto: Screenshot handelsverband.at) Der Handelsverband fordert eine Ausnahmenausweitung bei der Registrierkassenregelung. (Foto: Screenshot handelsverband.at)

Der Handelsverband fordert im Zusammenhang mit der Registrierkassensicherheitsverordnung eine wesentliche Absenkung der Ausnahmengrenze bei der Mindestanzahl an Kassen. Dies um der Struktur des österreichischen Einzelhandels besser gerecht zu werden.

Der Handelsverband erläutert: „Laut erlassener Registrierkassensicherheitsverordnung können nur Unternehmer mit einem geschlossenen Gesamtsystem und mit mehr als 500 Eingabestationen durch einen Feststellungsbescheid eine Sicherheitseinrichtung ohne Signaturerstellungseinheit genehmigt bekommen.“ Der Handelsverband fordert eine signifikante Absenkung, damit die Regelung der kleinteiligeren Struktur des österreichischen Einzelhandels besser gerecht wird, die nicht mit internationalen Maßstäben gemessen werden kann. Laut Handelsverband betrifft das konkret § 3 Pkt. 8 und § 20 Pkt. 3 der Registrierkassensicherheitsverordnung.

Wie der Handelsverband sagt, steht er für Transparenz im Handel, spricht sich jedoch klar gegen künstlich etablierte Grenzen aus, die den österreichischen Handel in seiner Wettbewerbsfähigkeit hemmen. 

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