Festplattenabgabe: Tarife stehen
Die Tarife für die Speichermedienvergütung wurden in Verhandlungen zwischen dem Bundesgremium und den Verwertungsgesellschafen festgelegt. (Foto: pixelio.de/Mike Nottebrock)Bundesgremium und Verwertungsgesellschaften haben sich auf die Tarife bei der Speichermedienvergütung geeinigt. Eigentlich hätten diese schon mit 1. Oktober 2015 feststehen sollen. Die Verhandlungen hatten sich aber schwierig gestaltet, da dem Vernehmen nach die Erwartungshaltung bei den Künstlern sehr hoch war.
In einer Mitteilung des Gremiums informieren Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik und Bundesgremialobmann-Stellvertreter Hubert Kastinger die Mitglieder. Die Tarife betragen demnach für
- PCs: 5 Euro/Stück
- Tablets: 3,75 Euro/Stück
- Externe Festplatten: 4,50 Euro/Stück
- Mobiltelefone: 2,50 Euro/Stück
- Speicherkarten: 0,35 Euro/Stück
- Digitale Bilderrahmen: 2 Euro/Stück
- Smart Watch: 1 Euro/Stück
Auch wenn die Wirtschaft die Einführung nicht verhindern konnte, so ist es nach Einschätzung Krejciks doch gelungen, deutliche Verbesserungen im Verhältnis zum ursprünglichen Gesetzesentwurf zu erwirken. Besonders wichtig ist hier die Deckelung der Vergütungsansprüche mit 29 Mio Euro im Jahr.
Diese Tarif gelten bis mindestens 31. März 2017. Laut Gremium soll im 1.Quartal 2017 eine Evaluierung stattfinden, bei der festgestellt wird, ob bei den Tarifeinnahmen der gesetzliche Richtwert unter- oder überschritten wurde. Entsprechend diesem Ergebnis werden dann mit den Verwertungsgesellschaften Tarife, so erforderlich, neu verhandelt, die dann ab 1. April 2017 gelten sollen.
„Weiters wird ein Beirat aus Vertretern unserer Branchen eingerichtet, der die AustroMechana bei der Markteinschätzung laufend unterstützen wird“, so Krejcik. Damit soll wohl auch ein geregelter Kommunikationskanal zwischen Branche und Verwertungsgesellschaften aufgebaut werden.
„Diese Vereinbarung wird in einem sogenannten Gesamtvertrag detailliert festgeschrieben, den wir bis Ende 2015 abschließen wollen. Da die Abgabenpflicht jedoch seit 1.Oktober 2015 unstrittig ist, empfehlen wir dringend, die genannten Tarife bei der Kalkulation betroffener Produkte ab sofort zu berücksichtigen“, schreibt Krejcik abschließend.
in und für Desktop PC’s. Wäre ja auch zu schön gewesen. 🙂
Ach ja… der ist gut. Eine Platte im PC=5€ ist um 11,11% teurer als eine externe Platte um 4,50€. Hahaha.. Und das obwohl da das Betriebssystem auch Platz beansprucht, der nicht URA Pflichtig ist.
Hm… von „nackten“ Festplatten steht da aber eigentlich nichts:
http://www.aume.at/show_content.php?hid=5#gl_anchor_0_8_4
Wenn man sich exakt an diesen Text halten dürfte, zählen nackte Festplatten die man separat kauft nicht zu den abgabepflichtigen Teilen. Denn die sind beim Kauf nicht „in“ einem PC und aber auch keine „externe Festplatte“! Mit der Docking Station also fein raus! 😉
Was ist eigentlich mit internen Festplatten? Eine externe Festplatte ist doch nichts anderes als Festplattengehäuse mit SATA auf USB und Gehäuse rundherum…
Ich verwende für meine Videoprojekte eine Docking-Station und tu halt da meine internen Festplatten je nach Projekt anstecken… so spar ich mir weiß nicht wie viel verschiedene Netzteile und habe auch schneller Festplatte gewechselt… Also ich benutze intern als extern…
Wie wird die Festplattenabgabe für Käufe von Kunden im benachbarten Ausland eingetrieben? So Abgaben wie KSV URA etc. stellen uns im Wettbewerb mit ausländischen Anbietern schlechter!
Schade, dass immer ein Kompromiss bei Verhandlungen der WKO herauskommt und nicht manche Dinge komplett abgewendet werden können!
Nur mal aus Interesse… wie soll denn für den einzelnen Importeur ersichtlich sein, wann der Deckel erreicht ist?????
Melden die URA-Eintreiber dann irgendwann:
„Ziel erreicht – ihr brauche heuer nichts mehr zahlen“
??????