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Freitag, 26. April 2024
Baugipfel brachte Ergebnis

CoV: Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten auf Baustellen

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 27.03.2020 | Downloads | | 1  Wissen
Der Schutz der Beschäftigten und die Eindämmung des Corona-Virus haben für alle Beteiligten oberste Priorität. Die Bau-Sozialpartner Bundesinnung Bau, Fachverband Bauindustrie, Gewerkschaft Bau-Holz haben daher in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten auf Baustellen ausgearbeitet.

Diese Maßnahmen wurden am Donnerstagabend im Zuge eines zweiten Baugipfels Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentiert und fanden Zustimmung. Der Gesundheitsminister hat in Aussicht gestellt, diesen Maßnahmenkatalog als Basis für einen Erlass an die nachgeordneten Dienststellen zur Durchführung von Kontrollen auf Baustellen einzusetzen.

Die Schutzmaßnahmen beinhalten die Bereiche:

  • Arbeitshygiene: Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßige Desinfektion von Aufenthalts- und Sanitärräumen sowie von Baumaschinen und Werkzeugen
  • organisatorische Maßnahmen: zeitliche Staffelung beim Umziehen und bei Pausen, Trennen von Arbeitsbereichen
  • Arbeitsausrüstung: Mund-Nasen-Schutz oder Vollvisier, wenn Schutzabstand nicht eingehalten werden kann
  • Risikogruppen: Arbeitnehmer aus COVID-19-Risikogruppen dürfen nicht in Bereichen mit erhöhter Ansteckungsgefahr eingesetzt werden
  • Personentransport: Minimierungspflicht der Personenanzahl bei Beförderungen und Transporten
  • Schlafräume: Belegung nur mit einer Person
  • Baustellenkoordination: Bauherr oder Baustellenkoordinator sind verpflichtet, die Maßnahmen entsprechend zu adaptieren und für eine größtmögliche zeitliche und örtliche Entflechtung der gleichzeitigen Arbeiten zu sorgen.

Die Handlungsanleitung der Bau-Sozialpartner ist somit ein wesentlicher Leitfaden für alle Betriebe und deren Beschäftigten auf Baustellen – in voller Länge zu finden am Ende dieses Beitrags als PDF.

Bestehende Maßnahmen bleiben aufrecht

Schon im Zuge des ersten Maßnahmenpakets Mitte März wurde festgehalten, dass die Bautätigkeit in Österreich trotz Corona-Krise grundsätzlich erlaubt ist. Eine generelle behördliche Schließung aller Baustellen in Österreich wurde und wird von der österreichischen Bundesregierung für nicht notwendig erachtet und wird auch im Hinblick auf die angestrebte Aufrechterhaltung von Lieferketten als kontraproduktiv gesehen.

Sehr wohl gelten aber auch auf Baustellen einschneidende Auflagen, die vom Sozialminister auf Basis des COVID-Maßnahmengesetzes zur Minimierung des Infektionsrisikos verordnet wurden: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind zur Eindämmung von COVID-19 verpflichtet, Maßnahmen am Arbeitsplatz umzusetzen, damit ihre Beschäftigten gesund bleiben. Daher gilt auf Baustellen auch weiterhin:

  • Distanz von mindestens einem Meter
  • gründliches Händewaschen
  • nicht mit den Händen ins Gesicht greifen
  • in den gebeugten Ellbogen Husten oder Nießen oder in ein Taschentuch, das dann sofort entsorgt wird
Downloads
Der neue Maßnahmenkatalog für Baustellen
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