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Freitag, 26. April 2024
„Möglichst einfache, unkomplizierte und nicht-diskriminierende Regelungen“

Handelsverband empfiehlt Lockerungen bei Geschäften jeder Größe

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 06.04.2020 | |  Branche
Rainer Will, Geschäftsführer des österr. Handelsverbandes. Rainer Will, Geschäftsführer des österr. Handelsverbandes. Was das strukturierte Hochfahren der vom Corona-Shutdown besonders betroffenen Branchen sowie die Schutzmaskenpflicht im Handel betrifft, spricht sich der österreichische Handelsverband in einer Aussendung vom Freitag, u.a. „gegen eine Differenzierung zwischen großen und kleinen Händlern bei den geplanten Lockerungen“ aus. Auch Click&Collect sollte noch vor Ostern wieder erlaubt sein.

Seit Freitag ist das Abholen vorbestellter Speisen in Gasthäusern wieder erlaubt. „Ein sinnvoller Schritt der Bundesregierung, der auch in anderen Bereichen dringend notwendig ist, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in Grenzen zu halten“, sagt der österreichische Handelsverband. Jetzt gehe es darum, einen „konkreten Fahrplan“ für das strukturierte Hochfahren der vom Shutdown besonders betroffenen Branchen auszuarbeiten – selbstverständlich unter Beachtung der gesundheitlichen Behördenvorgaben.

Erster Schritt: Click&Collect im Handel erlauben

In einem ersten Schritt sollte analog zur Abholung vorbestellter Speisen in der Gastronomie (sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden) auch die Abholung vorbestellter Waren im Handel, also Click&Collect, noch vor Ostern ermöglicht werden. „Es macht aus epidemiologischer Sicht keinen Unterschied, ob ich mir das Steak im Restaurant ums Eck abhole, oder das Buch beim lokalen Buchhändler. Daher fordern wir im Sinne der Fairness, Click&Collect im heimischen Handel noch diese Woche zuzulassen. Jeder Schritt, der unsere Gesundheit nicht gefährdet, aber der heimischen Wirtschaft hilft, ist jetzt ganz dringend erforderlich“, erklärt Handelssprecher Rainer Will „im Namen des gesamten Handelsverband-Präsidiums“, wie es in der Aussendung heißt.

Zweiter Schritt: Öffnung des stationären Handels unter Beachtung gesundheitlicher Vorgaben

Darüber hinaus empfiehlt der Handelsverband, spätestens nach Ostern im gesamten österreichischen Einzelhandel entsprechende Lockerungen vorzusehen. Allerdings sollte hier eine „möglichst einfache, unkomplizierte und nicht-diskriminierende Regelung“ gefunden werden, um die heimischen Konsumenten und auch die Handelsmitarbeiter nicht zu verwirren. „Chaotische, sich widersprechende oder fehlende Klarstellungen – welche Händler ab wann unter welchen Bedingungen wie lange offenhalten dürfen – müssen unbedingt vermieden werden, damit nicht erneut unbedacht ein Streit innerhalb oder zwischen Wirtschaftsbranchen von außen entfacht wird“, sagt Will und: „Was wir derzeit auf keinen Fall brauchen, ist kollektive Verunsicherung durch unklare, komplizierte Regelungen. Wir schlagen daher eine ganz simple 1-10-Regel vor, um den Mindestsicherheitsabstand von einem Meter gewährleisten zu können: Ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche für jedes Geschäftegal welche Branche, egal welche Unternehmensgröße, egal wie groß die Fläche“, appelliert Will an die politischen Entscheidungsträger.

Der Handelsverband erwarte sich hierzu, „als überparteiliche Interessenvertretung mit tausenden Mitgliedern“ auch in diesem Prozess entsprechend einbezogen zu werden, „um bei der Ausarbeitung der geplanten Lockerungen mitzuwirken, damit Bevorzugungen und Partikularinteressen hintangehalten“ werden.

„Maskenpflicht bleibt eine Herausforderung“

Klarheit erhofft sich der österreichische Handel laut eigenen Angaben auch beim Thema Maskenpflicht. Hier seien der Lebensmittelhandel sowie die Drogeriemärkte bereits in Vorleistung gegangen. Für die Händler stehe die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. „Viele Kunden konnten sich daher in ausgewählten Filialen in den letzten Tagen bereits mit kostenfreien Masken, die von den Lebensmittelhändlern gestellt wurden, eindecken“, so Will.

Ab heute, den 6. April, sind diese Masken in allen Lebensmittel- und Drogeriegeschäften mit mehr als 400m2 Verkaufsfläche verpflichtend auszugeben. Bis es tatsächlich zu einem flächendeckenden Einsatz von Masken vom Burgenland bis Vorarlberg komme, werden allerdings wohl noch einige Tage vergehen. „Informelle Signale der Bundesregierung stimmen uns zuversichtlich, dass es trotz des am Freitag beschlossenen Gesetzes vorerst noch zu keinen Strafen bei Missachtung der Maskenpflicht kommen wird, also die dafür erforderliche Verordnung vom Gesundheitsministerium noch nicht oder nicht in der Form erlassen wird“, sagt Will und: „Kunden, die noch keine MNS-Maske besitzen, bekommen ab Montag in den jeweiligen Geschäften eine Maske (sofern verfügbar), die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren, sowie einen desinfizierten Einkaufswagen. So kann zum einen die Kundenanzahl im Geschäft begrenzt und zum anderen das Abstandhalten in den Gängen noch einfacher eingehalten werden. Unklar bleibt jedoch weiterhin, wer für die dadurch entstehenden Mehrkosten schlussendlich aufkommen wird.“ Der Handelsverband schätzt die derzeitigen Beschaffungskosten für MNS-Masken auf rund 40 Cent bis 1 Euro pro Stück. Wegen der sehr hohen Nachfrage sowie aufgrund von Lieferengpässen und Lieferverzögerungen seien die Weltmarktpreise zuletzt massiv gestiegen.

Entgeltliche Abgabe für Masken allen Händlern ermöglichen

Will erläutert: Laut unseren Hochrechnungen wird allein der heimische Lebensmitteleinzelhandel bis Ostern rund 10 bis 15 Millionen Euro für die benötigten Masken ausgeben. Die zusätzlichen Personalkosten sind hierbei noch gar nicht eingerechnet. Daher sagen wir ganz klar: Händler sollen nach der kostenfreien Anlaufphase ihre Selbstkosten auch verrechnen dürfen.“ Der Handelsverband empfiehlt der Bundesregierung, künftig allen Händlern die entgeltliche Abgabe der Masken zu ermöglichen – „dh. jeder Händler sollte selbst entscheiden dürfen, ob er die Masken gratis an die Kunden ausgeben will, oder dafür die Selbstkosten verrechnet, wenn es betriebswirtschaftlich erforderlich ist. Die Bundesregierung wiederum könnte den Maskenverkauf von der MwSt befreien (derzeit beträgt der Steuersatz 20%).“

Bestellung von Schutzmasken: Lieferantenverzeichnis des Handelsverbandes

Auf der Handelsverband-Website sind unter www.handelsverband.at/schutzmasken seit letzter Woche auch Lieferanten für MNS-Masken gelistet. „Alle Händler – vom KMU bis zum Großbetrieb – können über die Plattform Kontakt mit seriösen Anbietern aufnehmen und damit ihren Bedarf an Schutzmasken besser abdecken“, so Will. Und: „Für KMU-Händler bieten wir gemeinsam mit Partnern auch Sammelbestellungen an, um kostengünstigere Preise zu ermöglichen. Gerade KMU-Händlern empfehlen wir aber explizit, die gesetzlichen Regelungen abzuwarten, ob Bestellungen überhaupt erforderlich sind.“

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