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Samstag, 27. April 2024
„Planungssicherheit für Mitarbeiter, Unternehmen und Kunden“

Handelsverband begrüßt Anpassung der Öffnungszeiten

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 03.11.2020 | |  Branche
Die Ausgangsbeschränkungen machen eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten im stationären Handel erforderlich, sagt der Handelsverband. (Bild: Konstantin Brückner/ pixelio.de) Die Ausgangsbeschränkungen machen eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten im stationären Handel erforderlich, sagt der Handelsverband. (Bild: Konstantin Brückner/ pixelio.de) Der Handelsverband begrüßt die geplante befristete Anpassung der Öffnungszeiten im stationären Handel für die Zeit der Ausgangsbeschränkungen und hofft nun auf eine zeitnahe Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten, wie der Verband in einer Aussendung sagt.

Zahlreiche Handelsunternehmen sehen die Notwendigkeit einer Anpassung der Öffnungszeiten im stationären Handel, wie der Handelsverband sagt. Dies, um die gesundheitsbehördliche Intention der Ausgangsbeschränkungen zu unterstützen. Konkret sollen die Öffnungszeiten im November abends einheitlich mit 19 Uhr beschränkt sein. Der Handelsverband steht hierzu laut eignen Angaben seit dem Wochenende mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Austausch.

Hintergrund

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will erklärt den Hintergrund wie folgt: „Derzeit sind etwa in Shoppingcentern Offenhaltepflichten für die Händler bis 21 Uhr vorgesehen. Gemäß der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die bereits heute Nacht in Geltung tritt, dürfen Kunden jedoch den eigenen privaten Wohnbereich von 20 bis 6 Uhr – außer für die fünf in der Verordnung genannten Gründe – nicht verlassen. Die Ausgangsbeschränkungen machen eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten erforderlich. Ein einheitlicher Ladenschluss um 19 Uhr würde sowohl den Mitarbeitern als auch den Unternehmen sowie den Kunden Planungssicherheit geben. Allerdings darf die Beschränkung der Öffnungszeiten nur so lange gelten wie die Ausgangsregelung.“

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