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Sonntag, 28. April 2024
Hot!Position und Informationen

Bundesgremium zum Lockdown

Hintergrund | Dominik Schebach | 15.11.2020 | |  
Bundesgremialobmann KommR J. Robert Pfarrwaller hat die Mitglieder des Bundesgremiums mittels Insider über die Bedingungen des neuen Lockdowns unterrichtet. Bundesgremialobmann KommR J. Robert Pfarrwaller hat die Mitglieder des Bundesgremiums mittels Insider über die Bedingungen des neuen Lockdowns unterrichtet. Angesichts der Maßnahmen hat sich auch das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels mit einem Insider zur Wort gemeldet. Auch Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller drängt auf eine rasche und unbürokratische Hilfe für den EFH. Zudem will sich das Bundesgremium für eine Kampagne für den österreichischen Handel einsetzen.

Der aktuelle Insider legt allerdings nicht nur die Position des Bundesgremiums für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel dar, sondern bietet auch viele wichtige Informationen zum neuen Lockdown. Ein wichtiger Punkt ist z.B., dass Click Collect nicht erlaubt sei. Lesen Sie hier den gesamten Insider:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der heutigen Pressekonferenz der Regierungsspitze wurden weitreichende Einschränkungen – auch für den Handel – bekanntgegeben. Dies ist natürlich wieder eine schwere bis sehr schwere Zeit für die Handelsbetriebe, sicherlich auch für einige unserer Mitglieder. Die Maßnahmen haben gesundheitspolitische Ursachen und liegen außerhalb unseres Einflussbereiches, dies ändert aber nichts an der Betroffenheit. Wir machen natürlich auch den Regierungsvertretern klar, dass es auch hier schnelle und unbürokratische Hilfe benötigt. Wir setzen uns natürlich für Sie ein.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Regelungen für den Handel, die wir nach den uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen für Sie erstellt haben. Diese gelten vorerst von Dienstag, 17.11. bis Sonntag, 6.12.2020.

Ziel der Regelungen ist, den persönlichen Kontakt auf ein Minimum zu beschränken. Daher muss man den Großteil der Maßnahmen auch vor diesem Hintergrund beurteilen.

Selbstverständlich haben wir schon im Laufe der Woche und heute unsere Positionen eingebracht und versucht diese auch durchzusetzen. Es liegt leider in der Natur der Verordnungen, dass nicht alle Partikularinteressen berücksichtigt werden können.

Wir haben uns auch bei der Bundessparte Handel nachdrücklich dafür eingesetzt, eine Kampagne für den österreichischen Handel aufzusetzen.

Betretungsverbot für Kundenbereiche

  • Das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen einschließlich Freizeiteinrichtungen zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen durch Konsumenten ist verboten.

Ausnahmen vom Betretungsverbot:

  • Großhandel (nur B2B, falls B2C = dann geschlossen), inkl. Abholverkaufsflächen, aber unter Einhaltung der 10m²  Regel (wie bisher)
    öffentliche Apotheken
  • Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern
  • Drogerien und Drogeriemärkte
  • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
  • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
  • veterinärmedizinische Dienstleistungen
  • Verkauf von Tierfutter
  • Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
  • Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
  • Tankstellen und Stromtankstellen, einschließlich Waschanlagen
  • Banken
  • Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner (mit Einschränkungen)
  • Telekommunikation
  • die zu Massenbeförderungsmitteln gehörenden Einrichtungen
  • Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
  • Abfallentsorgungsbetriebe
  • KFZ- und Fahrradwerkstätten
  • KFZ- und Fahrradverleih

Allgemeine Regelungen

  • Sämtliche oben genannten Betriebe dürfen nur das typische Warensortiment anbieten
  • Die Öffnungszeiten bleiben von 6 bis 19 Uhr begrenzt (einzelne Ausnahmen, bspw. Apotheken)
  • Es ist ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu wahren
  • Es müssen jedoch pro Kunden 10m² an Fläche zur Verfügung stehen (wobei bei  Geschäften mit einer geringeren Gesamtfläche ein Kunde möglich ist)
  • Es gelten Abstands- und Maskenpflicht sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt
  • Außendienst und Vertreterbesuche sind aus heutiger Sicht nicht möglich, da Kontakte möglichst eingeschränkt werden sollen

Onlineverkauf, Lieferung und Montage

  • Fernabsatz inkl. Onlineverkauf ist möglich, allerdings nur mit Lieferung. Click&Collect ist für den Handel nicht gestattet
  • Aber wir haben durchaus durchgesetzt, dass zumindest Lieferung und Montage weiterhin erlaubt bleiben
  • Die allgemeinen Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Abstand, etc.) sind natürlich unbedingt einzuhalten!

Orte der beruflichen Tätigkeit, Fahrzeuge des Arbeitgebers

  • Wo möglich, soll auf Homeoffice umgestellt werden.
  • Es ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Ist das nicht möglich, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Bei Beachtung der Schutzmaßnahmen kann zB. auf Baustellen weitergearbeitet werden

Wirtschaftshilfen

  • Es soll rasche Hilfen für von der Schließung betroffene Unternehmen geben. Details dazu werden in Kürze bekanntgegeben.

Der WKO-Infopoint wird ständig auf dem aktuellsten Stand gehalten. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf www.wko.at/corona.

Ich versichere Ihnen, dass wir weiterhin mit voller Kraft daran arbeiten, die Einschränkungen für unsere Branche so gering wie möglich zu halten.

Ihr Bundesgremialobmann
KommR J. Robert Pfarrwaller

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