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Grünes Licht: Einigung bei Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Photovoltaik Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 07.07.2021 | |  Wissen
(© PVI GmbH) Die erforderliche Mehrheit konnte sozusagen „in letzter Minute” doch noch gefunden werden: Die Energiesprecher der Grünen, der ÖVP und der SPÖ haben die Einigung zum bisher größten Gesetzespaket für die Energiewende bekannt gegeben. Damit kann heute im Nationalrat die Beschlussfassung für das EAG erfolgen.

„Es ist enorm wichtig, dass es zu dieser Einigung gekommen ist. Damit wird die Planungssicherheit geschaffen, die es braucht, um die Bereitstellung von 100% erneuerbarem Strom bis 2030 zu bewerkstelligen und um ein gewaltiges Investitionsprogramm zu starten“, zeigte sich Christoph Wagner, Präsident von Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), über diesen „guten Tag für die Energiewende” erfreut.

„Das Ergebnis der Verhandlungen brachte noch wichtige Verbesserungen, etwa die Möglichkeit auf Marktprämien für Energiegemeinschaften oder die Aufnahme von Agri-Photovoltaikanlagen. Die eine oder andere Anpassung hätten wir uns zwar noch erhofft, dennoch ist jetzt einmal das Wichtigste, dass das EAG mit der Beschlussfassung einen wichtigen Pflock in Richtung Klimaneutralität einschlägt“, führte Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ, die erste Einschätzung zum Ergebnis aus.

Der Dachverband der Erneuerbaren betont, dass es für den Klimaschutzes ganz wichtig ist, nun sicher zu stellen, dass Österreich in Richtung 100% erneuerbaren Strom auf dem Zielpfad bleibt. Das EAG werde sich dazu hoffentlich als tauglich erweisen. „Wir haben in den letzten Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Gesetz die eine oder andere Formulierung enthalten ist, die sich als Flaschenhals erweisen könnte. Wir hoffen darauf, dass in diesem Fall auf Basis des nun fertigen EAGs entsprechende Reaktionsmöglichkeiten im Sinne der Zielerreichung bestehen“, so Prechtl-Grundnig.

In weiterer Folge hat nun die Konkretisierung des Gesetzes in den vorgesehenen Verordnungen zu erfolgen. Ebenso weist der EEÖ einmal mehr auf die wichtige Rolle der Länder hin: „Jetzt, wo das EAG auf den Boden gebracht ist, liegt es nun an den Ländern, diesem Gesetz in den Bundesländern zum Erfolg zu verhelfen. Denn realisiert und genehmigt werden die Projekte vor Ort“, so Wagner abschließend.

PVA: EAG schafft wichtigen Rahmen

Ob das Gesetz den Impuls auslöst, auf den die Branche bereits seit der letzten Gesetzesnovelle im Jahr 2019 wartet, wird sich nach Einschätzung des Bundesverbands Photovoltaic (PVA) erst in der Praxis zeigen. Zu hoffen ist, dass die Verordnungen, die in den nächsten Wochen und Monaten noch zu erlassen sind, rasch vorliegen und die Rahmenbedingungen weiter verbessern – schließlich hat die Photovoltaik bis 2030 den größten Zubau unter den erneuerbaren Stromtechnologien vor sich.

Erfreulich ist, dass wieder größere PV-Projekte umgesetzt werden können, alternative Flächen genutzt werden sollen und bestehende Anlagen erweitert werden können. Erleichterungen werden für Kleinanlagen im Bereich des Netzanschlusses geschaffen und über pauschalierte Netzzutrittskosten wird Planbarkeit ermöglicht. Die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -nutzung wird auch für Stromnutzer außerhalb des Gebäudes ermöglicht.

Ob es mit dem EAG gelingt die aktuell installierte PV-Leistung bis 2030 zu versiebenfachen und wie praktikabel die Handhabung des neuen Fördersystems für die zigtausenden neuen Anlagenbetreiber in der Praxis tatsächlich ist, wird sich zeigen. Bei ein paar offenen Details, die nicht den Weg ins Gesetz gefunden haben, hofft der Verband auf Klarstellung in den Verordnungen. „Wichtig ist nun, dass über Verordnungen rasch weitere Details festgelegt werden und jene Gesetzesteile, die keine Freigabe der Europäischen Kommission benötigen, ohne weitere Verzögerungen in Kraft treten können, um keine weitere Zeit zu verlieren“, appelliert Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des PVA, für ein rasches Vorankommen.

„Mit dem Beschluss des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes ist der Bund vorangegangen – nun sind die Länder gefordert nachzuziehen und ihre Landesgesetze und Stromnetze PV-fit zu machen“, fordert Paierl die Bundesländer auf, ihren Beitrag zu liefern.

E-Wirtschaft weitgehend zufrieden

Oesterreichs Energie begrüßte die Einigung zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ebenfalls. Die wesentlichen Aspekte des Pakets sind aus Sicht der Energiewirtschaft die differenzierte Förderkulisse, die Definition technologiespezifischer Ausbaupfade, die einen gleichzeitigen Ausbau aller Erzeugungsformen sicherstellt, und die Einführung einer wettbewerbsorientierten Marktprämie. „Es freut uns, dass Regierung und Opposition beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz an einem Strang gezogen und am Ende ein auf den ersten Blick gutes und schlüssiges Gesetz verhandelt haben. Der erste Schritt ist damit gemacht, weitere müssen nun folgen: Wir brauchen eine zügige Notifizierung des Pakets durch die EU, eine rasche, pragmatische Umsetzung der entsprechenden Verordnungen und eine positive Stimmung für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur“, erklärte Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, in einer ersten Reaktion.

Im Bereich der Photovoltaik schätzt die Branche die neuen Regelungen als zielgerichtet und positiv ein. Hier wurde ein Rahmen geschaffen, der neben dem Ausbau der Dachflächen auch die Nutzung von Industrieflächen und von Flächen mit Doppelnutzung zur Zielerreichung vorsieht. Die Förderung von Wasserstoff wird im Interesse der Sektorkopplung ebenfalls begrüßt.

Neben diesen positiven Aspekten enthält das Gesetz aber eine Reihe von Punkten, die von der E-Wirtschaft durchaus kritisch gesehen werden. So begrüßt die Branche Energiegemeinschaften zwar grundsätzlich als Instrument zur Schaffung von Akzeptanz für Infrastrukturprojekte indem Bürger auf den unteren Netzebenen als Erzeuger auftreten können. In der aktuellen Fassung hat sich das Gesetz aber weit von dieser Grundintention entfernt. Durch einen günstigen Netztarif und niedrige Pauschalen auf der einen Seite und die Bezahlung einer Marktprämie für nicht selbst verbrauchten Strom auf der anderen drohen massive Wettbewerbsverzerrungen, die in keiner Weise der Idee eines Level Playing Fields entsprechen. Die dabei entstehenden Kosten werden am Ende die Stromkunden bezahlen.

Auch beim Thema Wasserstoff blieben wesentliche Kritikpunkte aus Sicht der E-Wirtschaft bestehen: So ist eine Beimengung in die bestehende Gasinfrastruktur weiterhin nicht erlaubt, zudem wurde die ursprünglich angekündigte Summe für die Wasserstoffförderung nun wieder von 50 auf 40 Mio. Euro gekürzt. Für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit ist ein verstärkter Netzausbau und die Errichtung zusätzlicher Speicheroptionen ebenso wichtig wie der Ausbau der Erzeugungskapazitäten.

Aus Sicht der Branche ist es zudem enttäuschend, dass in dem Gesetz die Chance versäumt wurde das Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen aufzugreifen und damit Rechtssicherheit und Transparenz bei den Lieferbedingungen für Energieversorger zu schaffen.q

Auf dem Papier sieht das EAG vielversprechend aus. Jetzt geht es darum die Projekte umzusetzen – um die Ausbauziele zu erreichen, ist die Mitwirkung der Länder und Behörden notwendig“, schloss Strugl.

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