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Samstag, 27. April 2024
Tag des Elektroschrotts

DUH fordert verbindliche E-Schrott Sammelziele für Hersteller

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 11.10.2021 | |  
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nimmt den Tag des Elektroschrotts am 14. Oktober zum Anlass, um auf das Problem immer größer werdender Elektroschrottberge und viel zu geringer Sammelmengen hinzuweisen. Im selben Zuge fordert die DUH verbindliche Sammelziele für Hersteller zu definieren.

Wie die deutsche Umwelthilfe sagt, wurde 2019 in Deutschland mit rund 2,1 Millionen Tonnen Elektroschrott ein „nie dagewesener Rekordwert“ erreicht. Gleichzeitig beträgt die Sammelmenge alter Elektrogeräte gerade einmal 44%, obwohl das deutsche Elektrogesetz 65% vorschreibt. „Obwohl viele Altgeräte noch funktionstüchtig sind, wird hierzulande nur 1% zur Wiederverwendung aufbereitet“, kritisiert die DUH und fordert: „eine flächendeckende Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte durch den stationären und Online-Handel, die Verpflichtung für jeden Hersteller, die gesetzliche Sammelquote zu erfüllen und eine Quote von mindestens 15% für Altgeräte zur erneuten Nutzung. Dies müsse die neue Bundesregierung im Elektrogesetz festschreiben.

„Verbraucher können immer noch nicht flächendeckend und komfortabel ihre ausgedienten Elektrogeräte abgeben. Dies spiegelt sich in der katastrophal niedrigen Sammelmenge von nur 44% wider. Dabei enthalten alte Elektrogeräte Schadstoffe wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Wenn die von der EU vorgegebene Sammelquote von 65% erfüllt werden soll, muss die neue Bundesregierung die gesetzlichen Sammelziele für jeden Hersteller verbindlich machen sowie Transparenz über die Sammelleistung schaffen. Bislang müssen die jeweiligen Hersteller und Händler ihre verfehlten Sammelbemühungen nicht öffentlich machen“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert zudem, dass alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang sei das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen.

„Im Elektrogesetz fehlen Impulse zur Förderung der Reparatur, Wiederverwendung und einem verbesserten Öko-Design. Die neue Bundesregierung muss dringend nachbessern. Wir können es uns nicht erlauben, funktionierende Elektrogeräte zu vernichten. Politische Initiativen durch den Bundesrat für mehr Wiederverwendung unterstützen wir deshalb. Mindestens 15% der Altgeräte sollten zur erneuten Nutzung aufbereitet werden müssen“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer, laut dem die Wiederverwendung von Elektrogeräten enorme Umweltvorteile mit sich bringe. „So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.“

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