Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 26. April 2024
Verlängerung des Ausfallsbonus und Verlustersatzes bis März 2022

WKÖ begrüßt Wirtschafts-Hilfspaket für Betriebe

Hintergrund | Julia Jamy | 19.11.2021 | | 1  
Für Betriebe wurde die Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes jeweils bis März 2022 bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40% fixiert. Für Betriebe wurde die Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes jeweils bis März 2022 bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40% fixiert. (© Pixabay) Aus der Sicht der WKÖ sind die angekündigten Verlängerungen der Wirtschaftshilfen für Betriebe ein dringend notwendiger Schritt. Fixiert wurde die Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes jeweils bis März 2022 bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40%.

Aus der Sicht der WKÖ sind die angekündigten Verlängerungen der Wirtschaftshilfen für Betriebe ein dringend notwendiger Schritt. „Es ist ein richtiges und wichtiges Signal für die heimischen Betriebe und ihre Beschäftigten, dass die Regierung nun unsere Forderungen aufgreift und ein umfassendes Unterstützungspaket für Betriebe vorlegt.“, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer.

Nur wenn die Betriebe und ihre Beschäftigten in dieser herausfordernden Situation jetzt die bestmögliche Unterstützung erhalten, sei es möglich, nach Aufhebung des Lockdowns weiter zu wirtschaften und damit Beschäftigung und Wachstum langfristig zu sichern. „Umso wichtiger ist, dass die Wirtschaftshilfen für Unternehmen aller Größen und Branchen greifen.“, erläutert WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds verlängert

Fixiert wurde die Verlängerung des Ausfallsbonus bis März 2022. Für Betriebe gibt es weiter einen Ausfallsbonus, bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent. Zehn bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs können erstattet werden, maximal 2,3 Millionen Euro statt bisher 1,8 Millionen Euro. Die Hilfe gilt von November 2021 bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden.

Auch gibt es einen Verlustersatz bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch. 70 bis 90 Prozent des Verlustes können ersetzt werden. Dieser kann ab Jänner 2022 beantragt werden.

Speziell zur Unterstützung von EPU und Kleinstunternehmen wird der Härtefall-Fonds bis März 2022 verlängert. Im Sinne der Aufrechterhaltung der Liquidität seien die Verlängerung der Steuerstundungen und der Garantien bis Juni 2022 positiv zu bewerten.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare (1)

  1. Den Ausfallsbonus (und dies auch noch „Bonus“ zu benennen) finde ich geschmacklos und ebenso dass man bei bis zu 39,5% Umsatzverlust „hängen gelassen wird“! Ich würde gerne wissen ob die Politiker auch gerne auf 40% ihres Gehalts verzichten wollen. Das man dem Handel der jetzt wiederholt zusperren muss nicht die volle Entschädigung zahlt – dafür hat ja die Politik gesorgt und die Gesetze rechtzeitig dazu geändert! Es wird in Österreich so viel Geld für unnötige Dinge von der Politik hinausgeworfen – aber dass man in den letzten Jahren dafür gesorgt hätte, dass das Gesundheits-System verbessert bzw. erweitert wird – daran hat man natürlich nicht gedacht. War ja wahrscheinlich auch nicht vorhersehbar, dass es eine 2. oder 3. oder …. Welle geben wird! Was hat die Politik in den letzten 24 Monaten dazu geleistet – außer wie heute in der Pressestunde von unseren Verantwortlichen gesagt wurde, dass sie sich darauf verlassen haben, dass sich alle impfen lassen werden!! Traurig, traurig, traurig …..

    4

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden