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Freitag, 3. Mai 2024
„Wegweisend für den österreichischen Handel“

HV begrüßt: „Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 19.01.2022 | |  
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof kippt die 2G-Regel. Der österreichische Handelsverband sieht darin einen wegweisenden Schritt auch für den österreichischen Handel. (Bild: Pixabay.com) Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof kippt die 2G-Regel. Der österreichische Handelsverband sieht darin einen wegweisenden Schritt auch für den österreichischen Handel. (Bild: Pixabay.com) Gestern erst sprach sich der Handelsverband für eine ehestmögliche Abschaffung der 2G-Regel im Handel für alle aus. Heute informiert der HV, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel bereits gekippt hat. Diese Entscheidung sei auch für den österreichischen Handel wegweisend, wie HV GF Rainer Will sagt.

Gestern berichteten wir auf elektro.at, dass der Handelsverband eine ehestmögliche Abschaffung der 2G-Regel im Handel für alle fordert (elektro.at berichtete HIER). Nun spricht der HV von einem „Paukenschlag in Deutschland“. Die bayerische Landesregierung entschied (in Reaktion auf das Urteil des bayrischen VGH) die 2G-Regel im gesamten Einzelhandel komplett auszusetzen. Der österreichische Handelsverband begrüßt das sehr und sagt: „Damit setzt das größte deutsche Bundesland den Entscheid des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs pragmatisch und im Sinne der Konsumenten um.“

„Diese Entscheidung ist auch für Österreich wegweisend. Wir wollen keine Spaltung der Gesellschaft, sondern einen Handel, der für alle Kunden da sein darf. Der Handel ist ein Safespot, kein Hotspot. Der Lebensmittelhandel beweist täglich, dass sicheres Shopping für alle Menschen in unserem Land aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauern, des losen Kundenkontaktes, der FFP2-Maskenpflicht und der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen garantiert ist. Unzählige wissenschaftliche Studien belegen dies. Daher fordern wir analog zu Bayern auch in Österreich eine ehestmögliche Beendigung der 2G-Regelung in den Geschäften„, appelliert Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will an die Politik.

Der Hintergrund

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene, die sogenannte 2G-Regel, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen bislang nur Geimpfte und Genesene Ladengeschäfte betreten. Ausgenommen sind „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen.“

Der Handelsverband ergänzt: „Das Kriterium des täglichen Bedarfs wurde durch eine – allerdings ausdrücklich nicht abschließende – Liste von Beispielen (u.a. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Baumärkte, Gartenmärkte und der Verkauf von Weihnachtsbäumen) konkretisiert. Doch das Infektionsschutzgesetz gibt vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfen.

Diesen Anforderungen werde die angegriffene Regelung nicht gerecht. Insbesondere im Hinblick auf die – ausdrücklich nicht abschließend gemeinte – Aufzählung von Ausnahmen und die uneinheitliche Behandlung von sog. ‚Mischsortimentern‘ lasse sich der Verordnung nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst würden. Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel.

Damit müsste die bayerische Landesregierung das Infektionsschutzgesetz nun noch einmal präzisieren. Darauf will man aber verzichten: Stattdessen erklärte die Staatsregierung, die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden zu wollen und damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung zu sorgen.“

 

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