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Freitag, 26. April 2024
Gegen die „Amerikanisierung“ des Rechts

Google-Schriften-Abmahnwelle: Fachverband UBIT für WKO-Musterprozess

Hintergrund | Dominik Schebach | 24.08.2022 | |  
„Redliches Unternehmertum soll nicht bestraft werden, schon gar nicht durch Massenmailings seitens Rechtsanwälte und der Amerikanisierung der Rechtspflege „Redliches Unternehmertum soll nicht bestraft werden, schon gar nicht durch Massenmailings seitens Rechtsanwälte und der Amerikanisierung der Rechtspflege", hält UBIT-Obmann Alfred Harl fest. (© WKO) Das Schreiben eines Datenschutzanwalts zur Einbindung von Google-Schriftarten auf diversen Webseiten sorgt derzeit für Missstimmung. Über diese kostenlosen Schriftarten werden – so der Vorwurf – die IP-Adressen von Nutzern der Webseite an die Google-Server weitergeleitet. Die Wirtschaftskammer schließt einen Musterprozess gegen diese Aufforderungen nicht aus, was auch vom Fachverband UBIT zur Abwehr dieser Vorgehensweise ausdrücklich unterstützt wird.

Der Auslöser sind hunderte Schreiben an Unternehmen von einem „Datenschutzanwalt“. Darin wurden die Unternehmen zu Ausgleichszahlungen in der Höhe von 190 Euro aufgefordert. Der in Groß Enzersdorf ansässiger Anwalt macht in seinen Schreiben geltend, dass eine Klientin von ihm die Unternehmenswebseiten besucht und daraufhin festgestellt hätte, dass ihre IP-Adresse an Google weitergeleitet worden sei – was einen Verstoß gegen die DSGVO darstelle. Sie sehe dadurch ihre Rechte verletzt und verlange nun Schadenersatz. Gefordert werden Vergleichszahlungen in der Höhe von je 190 Euro. Die WKO hat zu dem Schreiben bereits eine Beratungs-Task-Force eingerichtet.

„Die Mitgliedsbetriebe, Unternehmerinnen und Unternehmer sind keine Melkkühe für schnelles Körberlgeld“, erklärt der Obmann des Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) der WKO, Alfred Harl dazu, und hält fest: „Redliches Unternehmertum soll nicht bestraft werden, schon gar nicht durch Massenmailings seitens Rechtsanwälte und der Amerikanisierung der Rechtspflege.“

Die Wirtschaftskammer schließt einen Musterprozess gegen diese Aufforderungen nicht aus. Der Fachverband UBIT unterstützt den Musterprozess der WKO zur Abwehr dieser Vorgehensweise. Bei der WKO wird dazu die Rechtslage und das Schreiben analysiert. Auf ihrer Homepage rät die WKO derzeit zu einer sofortigen technische Überprüfung der eigenen Seite durch den IT-Dienstleister, ob Google-Fonts überhaupt genutzt werden, bzw ob eine Kommunikation mit den Google-Servern sowie eine Erfassung und Übermittlung der ausgewiesenen IP-Adresse überhaupt stattgefunden hat. Sollte Hilfe bei der technischen Überprüfung benötigt werden, so verweist die WKO auf spezialisierte Berater, welche über das UBIT-Firmen-AZ zur Verfügung stehen.

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