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Freitag, 26. April 2024
„Ohne Speicher keine Energiewende"

Klima-und Energiefonds startet Förderaktion

Energiezukunft | Julia Jamy | 05.09.2022 | |  
(© Klima-und Energiefonds) Heute, 5. September, startet die Förderaktion „Stromspeicher-Anlagen“ des Klima-und Energiefonds. Diese unterstützt die Errichtung neuer Speicher bzw. Speichererweiterungen bei bestehenden Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Insgesamt stehen 15 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Der laufende Ausbau der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien ist Kernelement der Energiewende. In den vergangenen Jahren hat sich dabei aber auch gezeigt, welche zentrale Rolle Stromspeicher spielen. Die Förderaktion „Stromspeicher-Anlagen“ des Klima- und Energiefonds soll nun das Nachrüsten bzw. Erweitern von bestehenden Anlagen auf Basis erneuerbarer Quellen unterstützen, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, mit Stromspeichern bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 Kilowattstunden (KWh). „Ohne effiziente Speicheranlagen wird es langfristig keine effektive Nutzung von erneuerbaren Energien geben. Deshalb ist es umso wichtiger, dass nun auch bestehende Anlagen, die erneuerbaren Strom erzeugen, mit Speichern ausgerüstet werden.“, so Ingmar Höbarth, die Geschäftsführung des Klima- und Energiefonds.

Details

Gefördert werden Stromspeicher für bestehende Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Auch die Erweiterung von bereits vorhandenen Speichern ist Teil der Förderung. Neben Privatpersonen können auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und ähnliche Organisationen eine Förderung beantragen. Dazu müssen mindestens 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW der Stromerzeugungsanlage vorhanden sein. Die aximale Größe ist unbegrenzt, gefördert werden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität.

Die Förderpauschale pro Kilowattstunde beträgt 200 Euro. Somit werden Projekte mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Insgesamt stehen 15 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Pro Standort kann nur eine Stromspeicheranlage für die Förderung eingereicht werden. Die Anlage muss mindestens zehn Jahre in Betrieb bleiben.

Die Initiative startet mit dem heutigen Tag. Die Antragstellung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren, die Registrierung muss aber vor der ersten Bestellung vorgenommen werden. Ab Registrierung kann die Stromspeicheranlage bestellt werden und muss innerhalb von zwölf Monaten errichtet werden.

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