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Samstag, 27. April 2024
@-Insider: Korrekte Preisauszeichnung und Ust-Befreiung bei PV-Anlagen

Informationsblatt für fairen Wettbewerb

Energiezukunft E-Technik | Dominik Schebach | 25.03.2024 | |  
(© Pixabay) Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen setzt einen wichtigen Impuls für die Erneuerbare Energie. Aber wie bei vielen Maßnahmen steckt der Teufel im Detail – unter anderem bei der Preisauszeichnung. Wie das Bundesgremium in seinem jüngsten @-Insider berichtet, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nun ein Informationsblatt für die korrekte Preisauszeichnung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen herausgebracht.

Zusätzlich hat das Bundesgremium dem @-Insider ein Informationsblatt für Endkunden beigelegt, das nochmals die Bedeutung der fachgerechten Installation und Überprüfung der PV-Anlage vor der Inbetriebnahme betont.

Info zur korrekten Preisauszeichnung iZm der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

das beiliegende Informationsblatt zur korrekten Preisauszeichnung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung bei PV-Anlagen wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erstellt, um den fairen Wettbewerb sicher zu stellen!

Erfolgt keine korrekte Preisauszeichnung

  • drohen Verwaltungsstrafverfahren
  • wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße können zusätzlich vorliegen, wenn aus einer falschen Preisauszeichnung ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil erlangt wird
  • Sanktionen nach dem Finanzstrafrecht können hinzukommen

Wir empfehlen daher dringend, das beiliegende Informationsblatt des BMAW zu beachten!

Anlagen:

Informationsblatt zur korrekten Preisauszeichnung

Hinweisblatt für Kunden

 

Ihr Bundesgremialobmann
Robert Pfarrwaller

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