@-Insider: Korrekte Preisauszeichnung und Ust-Befreiung bei PV-Anlagen
Informationsblatt für fairen Wettbewerb
(© Pixabay) Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen setzt einen wichtigen Impuls für die Erneuerbare Energie. Aber wie bei vielen Maßnahmen steckt der Teufel im Detail – unter anderem bei der Preisauszeichnung. Wie das Bundesgremium in seinem jüngsten @-Insider berichtet, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nun ein Informationsblatt für die korrekte Preisauszeichnung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen herausgebracht.Zusätzlich hat das Bundesgremium dem @-Insider ein Informationsblatt für Endkunden beigelegt, das nochmals die Bedeutung der fachgerechten Installation und Überprüfung der PV-Anlage vor der Inbetriebnahme betont.
Info zur korrekten Preisauszeichnung iZm der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das beiliegende Informationsblatt zur korrekten Preisauszeichnung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung bei PV-Anlagen wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erstellt, um den fairen Wettbewerb sicher zu stellen!
Erfolgt keine korrekte Preisauszeichnung
- drohen Verwaltungsstrafverfahren
- wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße können zusätzlich vorliegen, wenn aus einer falschen Preisauszeichnung ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil erlangt wird
- Sanktionen nach dem Finanzstrafrecht können hinzukommen
Wir empfehlen daher dringend, das beiliegende Informationsblatt des BMAW zu beachten!
Anlagen:
Informationsblatt zur korrekten Preisauszeichnung
Ihr Bundesgremialobmann
Robert Pfarrwaller
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