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Montag, 29. April 2024
Wichtige Ergänzung

@-Insider: Neue Förderung für Stromspeicher!

Photovoltaik Energiezukunft | Dominik Schebach | 10.04.2024 | |  
Im neuesten @-Insider informiert BGO Robert Pfarrwaller über die neue Förderung für Strompseicher. Im neuesten @-Insider informiert BGO Robert Pfarrwaller über die neue Förderung für Strompseicher. Heute hat das Bundesministerium für Klimaschutz die Förderung für Speicher gestartet – eine wichtige Ergänzung zur Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Insgesamt sind 35 Mio. Euro im Fördertopf. Was aus Sicht des EFH zu beachten ist, das legt Obmann Robert Pfarrwaller im jüngsten @-Insider des Bundesgremiums dar.

Zusätzlich berichtet Pfarrwaller über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Finanzministerium, welches sich mit den Herausforderungen für die Händler rund um die Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen beschäftigt hat.

Lesen Sie mehr im neuesten @-Insider

Neue Förderung für Stromspeicher!

Sehr geehrte Damen und Herren, 

heute wurde die Förderung von Speichern gestartet, auf die wir wiederholt intensiv gedrängt haben!

Da der Kauf von Speichern ohne den Erwerb von Modulen nicht unter die Umsatzsteuer-Befreiung von PV-Anlagen fällt, stellt diese Förderung eine dringend notwendige Ergänzung dar, die wir wiederholt an allen relevanten Stellen – wie etwa auch dem BMK – eingefordert haben. Mit dieser Forderung sollten viele Kundenanfragen, die sich ausschließlich auf den Kauf von Speichern bezogen haben, nun zur Zufriedenheit der Kunden beantwortet werden können.

Diese Förderaktion zielt auf die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ab. Die Speicheranlagen müssen mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen haben. Das Programm fördert Projekte die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können oder nicht im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingereicht werden können.
 
Alle Infos finden Sie hier: Stromspeicheranlagen 2024 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)

Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit auch informieren, dass wir an einem Termin im Finanzministerium teilgenommen haben, bei welchem wir nochmals die Herausforderungen der Händler sowie die aktuellen Probleme und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen deponiert haben. Es werden weiters Ergänzungen in den FAQs zu technischen Fragen erfolgen. Klargestellt wird, dass unter „Installation von PV-Modulen“ auch AC-seitige Arbeiten und Installationen zu verstehen sind, die für den sicheren Betrieb der Photovoltaikanlage jedenfalls erforderlich sind. Weiters wird bei der Speicherkapazität auf die Nettokapazitäten abgestellt.

Ihr Bundesgremialobmann
Robert Pfarrwaller 

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