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Dienstag, 30. April 2024
Vorbildwirkung für Europa?

Wettbewerbsrecht: Deutscher Bundestag beschließt Verschärfung für Online-Konzerne

Hintergrund | Dominik Schebach | 15.01.2021 | |  
Im Bundestag wurde nun eine Verschärfung des deutschen Wettbewerbsrechts beschlossen. Dieses ermöglicht dem Kartellamt präventiv gegen große Internetkonzerne tätig zu werden. Im Bundestag wurde nun eine Verschärfung des deutschen Wettbewerbsrechts beschlossen. Dieses ermöglicht dem Kartellamt präventiv gegen große Internetkonzerne tätig zu werden. (© DBT/Simone M. Neumann) Bisher krankte das Wettbewerbsrecht daran, dass die Wettbewerbsbehörden oft erst im Nachhinein aktiv werden. Mit dem gestern im deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz soll sich das ändern. Damit soll besonders Wettbewerbsverzerrungen durch große Internetkonzerne ein Riegel vorgeschoben werden.

Über eine Änderung des Wettbewerbsrechts wird schon länger diskutiert. Denn bisher werden die Behörden in der Regel erst aktiv, wenn der Schaden schon passiert ist. Zusammen mit der langen Dauer der Verfahren hat dies dafür gesorgt, dass die großen Internetkonzerne in der Vergangenheit ihre Vorherrschaft kontinuierlich ausbauen konnten, da sie kleinere Konkurrenten mit ihrer Marktmacht auf Distanz halten konnten.

Damit soll nun zumindest in Deutschland Schluss sein. Die mit den Stimmen der Regierungsparteien und den Grünen beschlossene Reform zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt es den Wettbewerbsbehörden, eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ von Digitalplattformen festzustellen und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu untersagen.

So soll sichergestellt werden, dass bei Suche Angebote von Wettbewerbern nicht schlechter gestellt werden, als die eigenen Services, oder dass die Marktplatz-Teilnehmer nicht von dem Betreiber eines Marktplatzes benachteiligt werden. Dazu kann die deutsche Kartellbehörde in Zukunft „einstweilige Maßnahmen“ beschließen, die sofort greifen und damit den Wettbewerb frühzeitig sicherstellen. Deutschland ist mit dem neuen Gesetz ein Vorreiter in Europa. So entspricht die neue Regelung teilweise der geplanten EU-Vorgabe zum Digital Market Act.

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