Rat & Tat: Mehrwertsteuer für alle! „OSS”, „EU-OSS” und „IOSS” soll die komplexe Aufgabe möglich machen!
Erleichterungen für den Versandhandel ab 01. 07. 2021
Grundsätzlich müssen Unternehmer, die auf Grund der umsatzsteuerlichen Regelungen Umsätze in anderen (EU-) Ländern verwirklichen, in allen diesen Länder Umsatzsteuermeldungen abgeben. Es wurden bereits 2015 in eingeschränkter und nun ab 01. 07. 2021 in einer ausgebauten Form, Möglichkeiten geschaffen, diese Meldungen zu vereinfachen. Der OSS (One-Stop-Shop) ist ein elektronisches Portal, über das Unternehmen die in der EU anfallende Umsatzsteuer…