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Freitag, 26. April 2024
Buchmüller: „Je früher desto besser“

Handel gegen späteren Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze

Hintergrund | Dominik Schebach | 12.05.2020 | | 1  
Peter Buchmüller lehnt eine Verzögerung bei der Abschaffung der 22 Euro Umsatzsteuer-Freigrenze für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten strickt ab. Peter Buchmüller lehnt eine Verzögerung bei der Abschaffung der 22 Euro Umsatzsteuer-Freigrenze für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten strickt ab. (© WKO) In Zeiten von Corona mahlen offensichtlich auch die Mühlen der Verwaltung langsam. Ursprünglich sollte die 22 Euro-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten bereits am 1. Jänner 2021 EU-weit fallen. Nun hat die EU-Kommission vorgeschlagen, das Mehrwertsteuerpaket um sechs Monate zu verschieben. Ein Ansinnen, dass Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel strikt ablehnt.

Mit einem Aus der 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union wäre ein Steuerschlupfloch für ausländische Onlinehandelsgiganten geschlossen. Am sinnvollsten wäre daher ein schnellstmöglicher Wegfall der 22-Euro-Grenze schon vor dem 1. Jänner 2021 – je früher, desto besser“, so Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel.

Wie elektro.at berichtet hat, verzögern derzeit Deutschland und die Niederlande die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. So wurde von beiden Staaten u.a. angemerkt, dass die notwendigen IT-Systeme nicht in der gegebenen Zeit umzusetzen seien.

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Kommentare (1)

  1. Meine BASIC Kenntnisse aus C=64 Zeiten sind ja schon ziemlich eingerostet… aber dass man jeder Software, die bei 23 Euro wohl alles seit jeher kann…. (weil die Freigrenze aktuell bei 22 Euro liegt)… nicht beibringen kann, diese Freigrenze auf Null (oder 0,01) zu setzen…. das verstehe bzw. glaube ich nicht.

    Klingt ja so also ob bei jedem Euro (oder Cent) den sich diese Freigrenze vielleicht mal +/- ändert, alle vielleicht x-Jahre alten „IT-Systeme“ irgendwelche hart-kodierten Werte per Update ändern müssten, weil niemand eine eventuelle Änderung je vorhergesehen oder berücksichtigt hat. So eine verstaubte Software kann doch im Jahr 2020 nirgends mehr im Einsatz sein… Oder müssen die Geräte der Zoll-Beamten jetzt mit neuen Lochkarten bestückt werden???

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